Archiv für Januar 2012

R+V dreht Imagefilm Agrar auf westfälischen Höfen – Zwei Tage beim Dreh

Dienstag, 31. Januar 2012

19. September 2011, Montagmorgen, sieben Uhr, Regen und dann noch Stau auf der Autobahn. Dabei ist keine Zeit zu verlieren. Um zehn Uhr müssen wir in Selm in Westfalen sein, denn um elf läuft schon die Kamera. Ich surfe unterwegs im Internet und checke zum zwanzigstens Mal das Wetter vor Ort: Es wird trocken sein. Ich habe es gewusst.

Nach schier endloser Fahrt durch den Westerwald und das Sauerland sind wir doch pünktlich angekommen, bei bedecktem Himmel, aber es ist trocken. Die Familie Westermann, bei der wir als erstes drehen und unser Hauptdarsteller, Markus Schmottlach, Sonderbeauftragter für Landwirtschaft, begrüßen uns freundlich. Die Stimmung ist gut.

Die Filmleute, Victor Holland und Peter Svolis sind schon seit Sonntag vor Ort und haben bereits eine Menge Aufnahmen gemacht. Morgennebel, dampfende Felder, den neue Fendt 820 vario, frisch geputzt, die Nobelkarosse des Betriebes. Leichter Schweinegeruch liegt in der Luft. Jetzt sind wir richtig angekommen.

Dann geht es gleich auf den Acker, der Fendt trägt als Anbaugerät eine Kombination aus Kreiselegge und Drillmaschine mit nachfolgendem Striegel. Das ist richtig viel Ballast. In der Kabine alles nur noch Bedienungskonsolen mit Schaltern und elektronischen Anzeigegeräten, sowie einem Joystick zur Regelung der Fahrgeschwindigkeit und Automatik! Aber noch kein GPS. Wie kann das denn sein!?

Dann drillt Herr Westermann jr. auf dem gerodeten Kartoffelacker. Das sieht gut aus. Die Maschine arbeitet sauber. Victor Holland liegt auf der Drillmaschine, und filmt den herannahenden Boden zwischen den Traktorrädern. Derweil liegt Peter Svolis bäuchlings auf dem Acker und filmt die ganze Kombination, wie sie auf ihn zukommt. Das ist voller Körpereinsatz. Jetzt weiß ich: Der Film wird gut. Die Männer schonen sich nicht.

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Danach die Interviews mit Westermann Junior und Senior. Thema: Versicherung des Schweinebestandes gegen Seuchen. Die Antworten zeigen, dass hier zwei Profis am Werk sind, die in Produktionstechnik und Betriebsführung wie auch im Risikomanagement voll auf der Höhe der Zeit sind. Betrieb und Familie gefallen mir. Nach einem leckeren Imbiss geht es weiter zum zweiten Betrieb, der seit dem Jahr 1700 im Besitz der Familie Witthoff ist. Ein sehr schöner, traditionsreicher westfälischer Betrieb in der typischen Backsteinbauweise.

Auch Herr Witthoff stellt sich den Interviews und zeigt seine Kompetenz als landwirtschaftlicher Unternehmer. Die fachlich sehr gute Betreuung durch Markus Schmottlach, die innovativen Produkte der R+V und die Kompetenz der R+V in Fragen der Agrarversicherung werden dabei stets gelobt. Dabei haben wir den Landwirten doch gar keine Texte vorgelegt.

Nach dem abendlichen Essen im Hotel gehen wir alle müde von einem langen und sehr erlebnisreichen Tag in die Federn. Victor und Peter sichten derweil schon das Material, quasi die „Ernte“ des Tages. Wie gesagt: Voller Einsatz sogar bis tief in die Nacht.
Am nächsten Tag geht es nach Billerbeck auf den in Form einer GbR von den Familien Lutum und Hövelmann bewirtschafteten Betrieb. Auch hier ein moderner Großbetrieb mit Milchvieh, bewirtschaftet mit Hilfe einiger Teilzeit- Arbeitskräfte.
„Landwirtschaft hat nichts mit Romantik zu tun, das ist ein knallharter Wirtschaftsbetrieb“, sagt Herr Lutum. Recht hat er. Und er legt nach: „Eine optimale Arbeitsorganisation zur Senkung der Produktionskosten und eine Minimierung der Maschinenkosten sind  der Schlüssel zur Überlebensfähigkeit in der Milchproduktion. An den anderen Schrauben zur Steigerung der Produktivität der Kühe wie Genetik und Fütterung wird bereits seit vielen Jahren stark gedreht.“

Auch hier haben wir es mit versierten Unternehmern zu tun. Frau Hövelmann spricht das Risiko der Berufsunfähigkeit an. „Wenn mein Mann ausfällt, fehlt die Hauptarbeitskraft. Das kann den Betrieb ruinieren“. Auch in diesem Fall hat R+V, so Markus Schmottlach, die richtige Lösung: „Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsprüfung bei Antragsstellung.“

Ich bin erleichtert. Nachdem das auch noch geklärt ist, heißt es leider schon Abschied nehmen. Knappe zwei Tage auf westfälischen Höfen. Teilnehmen an den Filmaufnahmen für unseren Imagefilm Landwirtschaft. Das war zwar Arbeit als Hintergrundexperte, aber doch auch wie Feiertag. Das Dröhnen des Fendt vario wird mir genauso fehlen, wie die freundlichen, optimistischen und kernigen westfälischen  Landwirtsfamilien, der Duft des herbstlichen Ackers, der Kuhställe, das Leben auf einem Hof. Und wenn es nur zwei Tage waren, es war eine lange und erfüllte Zeit.

Weitere Bilder zum Making-of finden Sie in unserem Flickr-Album.

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Kann der Schadenfreiheitsrabatt übertragen werden?

Donnerstag, 26. Januar 2012

Ein interessanter Artikel aus dem Versicherungsjournal brachte mich auf die Idee zu diesem Blogbeitrag. In dem Artikel streiten sich die Parteien einer Scheidung um den Schadenfreiheitsrabatt (SFR)aus dem Vertrag eines Fahrzeugs.

Der Schadenfreiheitsrabatt ist eine Grundlage für die Berechnung jeder Autoversicherung. Versicherungsnehmer (VN) mit einem hohen Schadenfreiheitsrabatt können ihr Auto günstiger versichern.

Was passiert aber, wenn der Versicherungsnehmer seinen SFR auf eine andere Person übertragen möchte?  Täglich erhalten die Versicherer solche Anträge auf Übertragung und prüfen, ob diese möglich ist.

Schadenfreiheitsrabatt gehört dem Versicherungsnehmer

Grundsätzlich gehört der Schadenfreiheitsrabatt eines Vertrages immer dem Versicherungsnehmer. Die Versicherer gehen davon aus, dass der VN den Vertrag in seinem eigenen Interesse schließt und das versicherte Fahrzeug auch nutzt. Der Versicherungsnehmer muss ja auch alle Rechte und Pflichten des Vertrags einhalten.

Hat der Versicherungsnehmer aus bestimmten Gründen den Vertrag für jemand anderen geschlossen (zum Beispiel für seine Tochter, um ihr eine günstige SFR-Einstufung als Zweitfahrzeug zu ermöglichen), kann der Schadenfreiheitsrabatt an diese Person abgetreten werden.

Voraussetzungen für SFR-Abtretung

Dafür müssen die Versicherer diverse Voraussetzungen prüfen:

Bei der Antragstellung muss ein Formular, die SFR-Abtretung, eingereicht werden. Auf diesem Formular werden alle für die Prüfung notwendigen Fragen gestellt. Darüber hinaus werden in dem Formular Erklärungen des alten und des neuen VN abgegeben. Das Formular besteht aus vier Teilen:

1. Fahrzeug- und Vertragsdaten

Im ersten Teil werden die Fahrzeug- und Vertragsdaten des abgebenden und des neuen Versicherungsnehmers eingetragen. Der alte VN wird im Formular immer als Dritter bezeichnet. Wichtig ist hier vor allem die Angabe des amtlichen Kennzeichens des Vertrages des Dritten, so dass die Richtigkeit der Vertragszugehörigkeit überprüft werden kann.

2. Aufgabe des Anspruchs auf SFR

Im zweiten Teil gibt der alte Versicherungsnehmer seinen Anspruch auf den Schadenfreiheitsrabatt aus dem Vertrag auf und muss dies mit seiner Unterschrift bestätigen (bei Firmen Unterschrift des Geschäftsführers/Betriebsinhabers mit Firmenstempel).

3. Abfrage der Voraussetzungen

Im dritten Teil erfolgen die Abfragen der Voraussetzungen. Hier macht der neue Versicherungsnehmer seinen Anspruch auf den Schadenfreiheitsrabatt dem Versicherer gegenüber plausibel (Glaubhaftmachung).

  • Der neue VN muss angeben von wann bis wann er das Fahrzeug aus dem abgebenden Vertrag gefahren ist.
  • Er muss angeben in welchem Verhältnis der neuen VN zum Dritten gestanden hat, z. B. als Angestellter, Ehepartner(in), Tochter/Sohn, sonstiger Nutzer. Bei sonstigen Nutzern ist eine ausführliche Erläuterung der Nutzung notwendig.
  • Er muss seine Führerscheindaten (Klasse und Erteilungsdatum) angeben und je nach Versicherer mit einer Kopie der Fahrerlaubnis nachweisen.

Die Antworten auf diese Fragen prüft der Versicherer exakt. Eine Abgabe kann nur erfolgen, wenn auch wirklich eine regelmäßige Nutzung vorgelegen hat und erkennbar ist, dass der im Vertrag vorhandene SFR vom neuen Versicherungsnehmers erfahren wurde und dies sein Fahrverhalten widerspiegelt.

4. Bestätigung der Angaben

Im letzten Teil müssen alter und neuer Versicherungsnehmer die Angaben im Formular mit ihrer Unterschrift nochmals bestätigen.

Und wie geht es nun mit der Übertragung des Schadenfreiheitsrabatts weiter?

Der SFR wird aus dem Vertrag des Dritten heraus genommen und zwar vollständig, auch wenn aus bestimmten Gründen (z. B. zu geringe Führerscheindauer) keine komplette Übertragung der Anzahl der schadenfreien Jahre möglich ist. Der Vertrag des Dritten muss dann  ab diesem Zeitpunkt entsprechend der Gegebenheiten neu eingestuft werden. Ist das Fahrzeug abgemeldet, erfolgt nur ein Vermerk, dass in diesem Vertrag kein SFR mehr vorhanden ist.

Für den neuen Versicherungsnehmer erfolgt jetzt die Berechnung des zu übernehmenden Schadenfreiheitsrabatts. Ich möchte dies anhand eines Beispiels erklären. Das Beispiel-Formular habe ich in der Anlage beigefügt.

Beispielberechnung zur Veranschaulichung

Unsere VN Ute Mustermann hat am 02.01.1998 den Führerschein der Klasse B erteilt bekommen und ist daher zum Fahren von Pkw berechtigt. Es ist auch ein Pkw im Vertrag des alten VN (Vater der Frau Mustermann) versichert, sodass eine Nutzung möglich war. Dritter und VN bestätigen, dass Ute Mustermann das Fahrzeug seit dem 02.01.2000 regelmäßig gefahren ist und es ihr als Tochter des Dritten immer zur Verfügung gestanden hat. Im Vertrag des Dritten sind 15 schadenfreie Jahre vorhanden. Es hat auch keinen Schaden (dieser müsste bei der Berechnung ebenfalls berücksichtigt werden) gegeben. Der Versicherer berechnet den zu übernehmenden SFR jetzt so, als hätte Ute Mustermann direkt einen Vertrag auf sich als VN abgeschlossen.

Vertragsverlauf              SFR

02.01.2000                    Klasse 0 (weniger als 3 Jahre Führerschein, Ersteinstufung)

01.01.2001                    SF 1/2 (Vertrag besteht weniger als ein Jahr)

01.01.2002                    SF1

01.01.2003                    SF2

01.01.2004                    SF3

01.01.2011                    SF10

01.02.2011                    SF10

Ute Mustermann kann also 10 schadenfreie Jahre auf Grund Ihrer Glaubhaftmachung übernehmen. Die Zeiten davor kann sie nicht erfahren haben und daher auch nicht übernehmen. Für den Dritten sind allerdings die kompletten im Vertrag vorhandenen SF15 abgetreten. Einen Anspruch auf den „Rest“ hat der alte VN nicht.

Im Artikel des Versicherungsjournals ist es übrigens gar nicht erst zu den oben beschriebenen Prüfungen gekommen, da der alte Versicherungsnehmers die Abgabe des SFR verweigert hat.

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Dr. Jan Zeibig über die Spendenaktion “Adagio im Auto”

Dienstag, 24. Januar 2012

Dr. Jan Zeibig ist Abteilungsleiter bei der KRAVAG und Geschäftsführer der “Aktion Kinder-Unfallhilfe”. Heute steht er uns Rede und Antwort und informiert umfassend über die aktuelle Spendenaktion “Adagio im Auto“. Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer spielte mit anderen namhaften Komponisten klassische Mozartstücke ein, die Studien zufolge, die Verkehrssicherheit erhöhen. Von jeder verkauften CD kommt ein Euro der “Aktion Kinder-Unfallhilfe” zugute.

In den nächsten Tagen veröffentlichen wir den zweiten Teil des Interviews, in dem Herr Dr. Zeibig näher Auskunft über die “Aktion Kinder-Unfallhilfe” gibt.

Was versprechen Sie sich von “Adagio im Auto”?

“Adagio im Auto” ist ein Projekt, bei dem es eigentlich nur Gewinner gibt.  Neben der Künstlerförderung, die dem Kulturkreis der Deutschen Wirtschaft am Herzen liegt und von dem die Initiative zu der CD ausging, handelt es sich für die KRAVAG als Sponsor um ein Verkehrssicherheitsprojekt der besonderen Art. Auch wenn sich wohl nicht nachweisen lässt, dass durch die CD konkrete Unfälle vermieden werden, so belegen zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen den positiven Einfluss von langsamer klassischer Musik auf das Fahrverhalten. Der Käufer der CD erhält zu einem außerordentlich guten Preis-Leistungsverhältnis  eine CD mit hochwertiger Musik bekannter Künstler.  Als Geschäftsführer der “Aktion Kinder-Unfallhilfe” freue ich mich natürlich über jeden Spenden-Euro, der für jede verkaufte CD an den Verein fließt.

Wie läuft die CD-Aktion bisher?

Seit die CD Anfang November 2011 offiziell vorgestellt wurde, sind bereits fast 24.000 CDs verkauft. Wenn man berücksichtigt, dass neben der überraschend breiten Medienberichterstattung keine besonderen Marketingmaßnahmen ergriffen wurden und die CD nicht auf den üblichen Wegen, sondern nur direkt über die KRAVAG bezogen werden kann, ist dies ein ganz tolles Ergebnis.  Ein positiver Nebeneffekt ist, dass durch Adagio im Auto auch die Bekanntheit der “Aktion Kinder-Unfallhilfe” gesteigert wurde, und neue Förderprojekte und Einzelschicksale an uns herangetragen wurden.

Wie können unsere Leser die “Aktion Kinder-Unfallhilfe” unterstützen?

Indem sie weiterhin die CD bestellen. Obwohl Weihnachten vorbei ist, eignet sich die CD neben der Eigennutzung auch sehr gut als Geschenk für Freunde, Bekannte, Verwandte, Mitarbeiter und Kollegen. Für jede CD erhält die “Kinder-Unfallhilfe” einen Euro und wird dadurch unterstützt. Selbstverständlich freut sich der Verein auch über direkte Spenden oder neue Fördermitglieder.  Die “Kinder-Unfallhilfe” ist auch dankbar für Hinweise und Anregungen zu sinnvollen Förderprojekten oder auch unterstützungsbedürftigen Einzelschicksalen. Auch hier können Sie als Leser aktiv werden.

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Nina Neuhäuser: Die Dame mit den Schnürsenkeln

Freitag, 06. Januar 2012

In den letzten Wochen habe ich Ihnen schon zwei der Darsteller aus unserem TV-Spot vorgestellt. Heute möchte ich Ihnen gerne Nina Neuhäuser, die Dame mit den Schnürsenkeln, vorstellen.

Frau Neuhäuser arbeitet in der Abteilung Firmenkunden Beitragseinzug. Dass sie für „IHR + AN KÖNNEN“ steht, zeigt sie nicht nur im TV-Spot, sondern auch jeden Tag auf der Arbeit. Da sie gut mit Menschen reden kann, gelingt es ihr oft, Vorgänge schnell und unkompliziert mit unseren Kunden zu klären. Die zweifache Mutter ist aber auch im Privatleben eine echte „Könnerin“. Ohne gute Koordination funktioniert nämlich ein Familienbetrieb nicht ohne Weiteres.

In diesem Videoportrait erzählt Frau Neuhäuser, warum sie bei unserem Werbespot mitgemacht hat und was sie sonst noch so bewegt:

Medium: www.youtube.com
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Aus 10.000 Fans soll eine Spende von 20.000.- Euro werden!

Montag, 02. Januar 2012

R+V freut sich über 10.000 Fans in Facebook! Am Rande einer Tagung wurde dazu die Idee geboren, etwas mehr aus diesem kleinen Jubiläum zu machen. Herrn Alfred Schulz, Marketingleiter der R+V, konnte ich zu dieser Idee befragen:

Herr Schulz, 10.000 Fans in Facebook – das ist eine tolle Zahl! Wie soll es jetzt weiter gehen?

Wir freuen uns, dass so viele Menschen bereit sind, mit uns in einen Dialog zu treten. Das zeigt uns, dass unsere Themen und Aktionen in den sozialen Netzwerken ankommen und zum Mitmachen ermuntern. Diesen Weg wollen wir auch in Zukunft weiter gehen!

10.000 Fans – und was ist nun die Idee?

Wir wollen die Zahl der Fans in eine Spende für eine gute Sache umwandeln! Die Facebook-Nutzer sollen  dabei helfen, die Summe zu verdoppeln. Für jeden neuen Fan legen wir einen weiteren Euro oben dazu. Bis zu 20.000 Fans, also bis zu einem Betrag von bis zu 20.000 Euro! Wenn diese Nachricht kräftig weitererzählt wird, sollte dieses Ziel leicht erreicht werden können.

Bis zu 20.000.- Euro – wer soll das Geld bekommen?

Die Mitarbeiter des R+V-Eventmanagements organisieren im Jahr  2012 in ihrer Freizeit verschiedene besondere Tagesveranstaltungen mit behinderten Kindern, um ihnen besondere, vielleicht auch unvergessliche Momente zu bescheren. Wir wollen diese Aktivität mit unserer Spende zusätzlich unterstützen!

Sie geben also den Startschuss für diese Aktion, Herr Schulz!?

Ja, unsere Aktion läuft ab sofort! Ich bin schon sehr gespannt, wann wir die Zahl von 20.000 Fans erreicht haben. Und über die aktuelle Entwicklung der Aktion werden wir natürlich in Facebook und Twitter berichten!

Vielen Dank Herr Schulz für die Vorstellung dieser Aktion. Und hier auf unserer Facebook-Seite können auch Sie gleich mit dabei sein!

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