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Kann der Schadenfreiheitsrabatt übertragen werden?

Donnerstag, 26. Januar 2012

Ein interessanter Artikel aus dem Versicherungsjournal brachte mich auf die Idee zu diesem Blogbeitrag. In dem Artikel streiten sich die Parteien einer Scheidung um den Schadenfreiheitsrabatt (SFR)aus dem Vertrag eines Fahrzeugs.

Der Schadenfreiheitsrabatt ist eine Grundlage für die Berechnung jeder Autoversicherung. Versicherungsnehmer (VN) mit einem hohen Schadenfreiheitsrabatt können ihr Auto günstiger versichern.

Was passiert aber, wenn der Versicherungsnehmer seinen SFR auf eine andere Person übertragen möchte?  Täglich erhalten die Versicherer solche Anträge auf Übertragung und prüfen, ob diese möglich ist.

Schadenfreiheitsrabatt gehört dem Versicherungsnehmer

Grundsätzlich gehört der Schadenfreiheitsrabatt eines Vertrages immer dem Versicherungsnehmer. Die Versicherer gehen davon aus, dass der VN den Vertrag in seinem eigenen Interesse schließt und das versicherte Fahrzeug auch nutzt. Der Versicherungsnehmer muss ja auch alle Rechte und Pflichten des Vertrags einhalten.

Hat der Versicherungsnehmer aus bestimmten Gründen den Vertrag für jemand anderen geschlossen (zum Beispiel für seine Tochter, um ihr eine günstige SFR-Einstufung als Zweitfahrzeug zu ermöglichen), kann der Schadenfreiheitsrabatt an diese Person abgetreten werden.

Voraussetzungen für SFR-Abtretung

Dafür müssen die Versicherer diverse Voraussetzungen prüfen:

Bei der Antragstellung muss ein Formular, die SFR-Abtretung, eingereicht werden. Auf diesem Formular werden alle für die Prüfung notwendigen Fragen gestellt. Darüber hinaus werden in dem Formular Erklärungen des alten und des neuen VN abgegeben. Das Formular besteht aus vier Teilen:

1. Fahrzeug- und Vertragsdaten

Im ersten Teil werden die Fahrzeug- und Vertragsdaten des abgebenden und des neuen Versicherungsnehmers eingetragen. Der alte VN wird im Formular immer als Dritter bezeichnet. Wichtig ist hier vor allem die Angabe des amtlichen Kennzeichens des Vertrages des Dritten, so dass die Richtigkeit der Vertragszugehörigkeit überprüft werden kann.

2. Aufgabe des Anspruchs auf SFR

Im zweiten Teil gibt der alte Versicherungsnehmer seinen Anspruch auf den Schadenfreiheitsrabatt aus dem Vertrag auf und muss dies mit seiner Unterschrift bestätigen (bei Firmen Unterschrift des Geschäftsführers/Betriebsinhabers mit Firmenstempel).

3. Abfrage der Voraussetzungen

Im dritten Teil erfolgen die Abfragen der Voraussetzungen. Hier macht der neue Versicherungsnehmer seinen Anspruch auf den Schadenfreiheitsrabatt dem Versicherer gegenüber plausibel (Glaubhaftmachung).

  • Der neue VN muss angeben von wann bis wann er das Fahrzeug aus dem abgebenden Vertrag gefahren ist.
  • Er muss angeben in welchem Verhältnis der neuen VN zum Dritten gestanden hat, z. B. als Angestellter, Ehepartner(in), Tochter/Sohn, sonstiger Nutzer. Bei sonstigen Nutzern ist eine ausführliche Erläuterung der Nutzung notwendig.
  • Er muss seine Führerscheindaten (Klasse und Erteilungsdatum) angeben und je nach Versicherer mit einer Kopie der Fahrerlaubnis nachweisen.

Die Antworten auf diese Fragen prüft der Versicherer exakt. Eine Abgabe kann nur erfolgen, wenn auch wirklich eine regelmäßige Nutzung vorgelegen hat und erkennbar ist, dass der im Vertrag vorhandene SFR vom neuen Versicherungsnehmers erfahren wurde und dies sein Fahrverhalten widerspiegelt.

4. Bestätigung der Angaben

Im letzten Teil müssen alter und neuer Versicherungsnehmer die Angaben im Formular mit ihrer Unterschrift nochmals bestätigen.

Und wie geht es nun mit der Übertragung des Schadenfreiheitsrabatts weiter?

Der SFR wird aus dem Vertrag des Dritten heraus genommen und zwar vollständig, auch wenn aus bestimmten Gründen (z. B. zu geringe Führerscheindauer) keine komplette Übertragung der Anzahl der schadenfreien Jahre möglich ist. Der Vertrag des Dritten muss dann  ab diesem Zeitpunkt entsprechend der Gegebenheiten neu eingestuft werden. Ist das Fahrzeug abgemeldet, erfolgt nur ein Vermerk, dass in diesem Vertrag kein SFR mehr vorhanden ist.

Für den neuen Versicherungsnehmer erfolgt jetzt die Berechnung des zu übernehmenden Schadenfreiheitsrabatts. Ich möchte dies anhand eines Beispiels erklären. Das Beispiel-Formular habe ich in der Anlage beigefügt.

Beispielberechnung zur Veranschaulichung

Unsere VN Ute Mustermann hat am 02.01.1998 den Führerschein der Klasse B erteilt bekommen und ist daher zum Fahren von Pkw berechtigt. Es ist auch ein Pkw im Vertrag des alten VN (Vater der Frau Mustermann) versichert, sodass eine Nutzung möglich war. Dritter und VN bestätigen, dass Ute Mustermann das Fahrzeug seit dem 02.01.2000 regelmäßig gefahren ist und es ihr als Tochter des Dritten immer zur Verfügung gestanden hat. Im Vertrag des Dritten sind 15 schadenfreie Jahre vorhanden. Es hat auch keinen Schaden (dieser müsste bei der Berechnung ebenfalls berücksichtigt werden) gegeben. Der Versicherer berechnet den zu übernehmenden SFR jetzt so, als hätte Ute Mustermann direkt einen Vertrag auf sich als VN abgeschlossen.

Vertragsverlauf              SFR

02.01.2000                    Klasse 0 (weniger als 3 Jahre Führerschein, Ersteinstufung)

01.01.2001                    SF 1/2 (Vertrag besteht weniger als ein Jahr)

01.01.2002                    SF1

01.01.2003                    SF2

01.01.2004                    SF3

01.01.2011                    SF10

01.02.2011                    SF10

Ute Mustermann kann also 10 schadenfreie Jahre auf Grund Ihrer Glaubhaftmachung übernehmen. Die Zeiten davor kann sie nicht erfahren haben und daher auch nicht übernehmen. Für den Dritten sind allerdings die kompletten im Vertrag vorhandenen SF15 abgetreten. Einen Anspruch auf den „Rest“ hat der alte VN nicht.

Im Artikel des Versicherungsjournals ist es übrigens gar nicht erst zu den oben beschriebenen Prüfungen gekommen, da der alte Versicherungsnehmers die Abgabe des SFR verweigert hat.

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Autoversicherung: Versicherer verlängern die Staffel zur SF-Klasse bei Pkw

Montag, 12. Dezember 2011

Kein November ohne Diskussionen über die Autoversicherung. Dieses Jahr ging es neben den Beitragsrechnungen vor allem um die Verlängerung der Staffel des Schadenfreiheitsrabatts (SFR).

Schadenfreiheitsrabatt – Was ist das?

Mit dem Schadenfreiheitsrabatt (SFR)  wird der unfallfreie Autofahrer belohnt. Je mehr schadenfreie Jahre er vorweisen kann, umso höher wird er in die Schadenfreiheitsklassen eingestuft. Und je höher seine Schadenfreiheitsklasse, umso höher der Rabatt auf seinem Versicherungsbeitrag.

Empfehlungen vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)

Auf  Basis von statistischen Erfahrungswerten spricht der GDV Empfehlungen an die Versicherer aus. Natürlich gibt es die auch für die Schadenfreiheitsklassen. Bisherigen Empfehlungen liegen jedoch statistische Erfahrungswerte aus den Jahren vor 1999 zu Grunde, die von einer Schadenfreiheitsklasse SF25 ausgehen.

Neu: Schadenfreiheitsklasse SF35

Die Schadensituation hat sich seit 1999 jedoch stark verändert. Technische Weiterentwicklungen und Verbesserungen führen dazu, dass die Schadenhäufigkeit sinkt. Die Folge ist, dass sich die meisten Pkw bereits in der höchsten Schadenfreiheitsklasse SF25 befinden. Der GDV hat die Veränderungen der Statistik berücksichtigt und daher seine Empfehlungen überarbeitet. Das Ergebnis ist eine verlängerte Schadenfreiheitsstaffel, die nun bis zur Schadenfreiheitsklasse SF35 – also bis zu 35 schadenfreien Jahre – reicht.

Einführung durch Versicherer

Dieser neue Schadenfreiheitsrabatt (SFR) wird nun von den Versicherungen nach und nach eingeführt. Die R+V-Versicherungsgruppe wird sie bis zum 01.07.2012 integrieren.

Diskussion um Beitragssätze

Jede Versicherung  hat den einzelnen Schadenfreiheitsklassen unterschiedliche Beitragssätze zugeordnet. Die Unterschiede basieren auf den Kalkulationen der Unternehmen. Es ist also möglich, dass der eine Versicherer bei SF35 einen Beitragssatz von 20 Prozent zu Grunde legt und ein anderer 35 Prozent. Auch bei den Versicherern selbst kann es zu Unterschieden kommen: So kann es bei Bestandsverträgen die Schadenfreiheitsklasse SF25 mit 30 Prozent geben und bei Neuverträgen einen Beitragssatz von 40 Prozent.

Keine Nachteile

Daraus entstehen jedoch für die Versicherten keine Nachteile! Für die Berechnung der endgültigen Prämie wird jeweils ein Tarif zu Grunde gelegt, der die unterschiedlichen Höhen der Beitragssätze entsprechend in der Kalkulation berücksichtigt. Die Höhe des Beitragssatzes sagt daher noch nichts über die tatsächliche Höhe der Prämie aus. Folglich kann auch ein Versicherer mit einem höheren Beitragssatz das preislich attraktivere Angebot  haben.

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Die Versicherungsscheinnummer in der Autoversicherung

Dienstag, 15. November 2011

Haben Sie schon einmal erlebt, welchen Ärger und Aufwand eine falsche oder fehlende Versicherungsscheinnummer auslösen kann? Wie es dazu kommt und wie Sie sich zukünftige Probleme ersparen können, lesen Sie hier.

Was ist eigentlich der Schadenfreiheitsrabatt (SFR)?

Egal ob Haftpflicht oder Vollkasko, den Schadenfreiheitsrabatt (SFR) gibt es in jeder Kfz-Versicherung. Er gehört dem Versicherungsnehmer und ist im Vertrag hinterlegt. Da er das Fahrverhalten des Versicherten abbildet, nennt man ihn auch ein subjektives Risikomerkmal. Entsprechend dem erfahrenen Schadenfreiheitsrabatt – also den erfahrenen schadensfreien Jahren – wird ein Beitragssatz zugeordnet. Die Anzahl der Schäden bzw. der schadensfreien Jahre erhöhen bzw. reduzieren diesen Beitragssatz von Jahr zu Jahr.

Was hat das mit der Versicherungsscheinnummer zu tun? 

Wenn Sie die Autoversicherung wechseln, werden Sie vom Versicherungsvermittler oder auf dem Internetportal des Versicherungsunternehmens nach der Versicherungsschein- bzw. Vertragsnummer des bisherigen Versicherers gefragt. Diese Angabe ist für den weiteren Bearbeitungsprozess sehr wichtig.

Ihr neuer Versicherer wendet sich bei der Bearbeitung Ihres Antrags an Ihren alten Versicherer. Dies geschieht elektronisch über das sogenannte Versicherer-wechselbescheinigungsverfahren (VWB-Verfahren).

Warum macht der neue Versicherer das?

Sie wollen Ihren Schadenfreiheitsrabatt natürlich gerne in die neue Versicherung übernehmen. Dafür müssen Ihre im Vertrag gemachten Angaben von Ihrer alten Versicherung bestätigt werden. Nur wenn die Daten übereinstimmen, kann der SFR übertragen werden.

Wie genau funktioniert die VWB-Anfrage? 

Über ein Programm beim neuen Versicherer wird eine VWB-Anfrage ausgelöst. Diese beinhaltet unter anderem folgende Informationen:

  • Schlüsselnummer des alten Versicherers (jeder Versicherer hat eine eigene Identifikationsnummer)
  • Schlüsselnummer des neuen Versicherers
  • Name und Anschrift des Versicherungsnehmers
  • Versicherungs- bzw. Vertragsnummer

Diese Anfrage wird an den Gesamtverband der deutschen Versicherer (GDV) gesteuert. Das dortige Programm weiß auf Grund der Schlüsselnummer an welchen Versicherer die Anfrage versendet werden muss. Ihr Einverständnis zur Weitergabe Ihrer Daten haben Sie im Rahmen der Einwilligungsklausel nach dem Bundesdatenschutzgesetz erklärt, die Ihnen Ihr neuer Versicherer zusammen mit den weiteren Verbraucherinformationen ausgehändigt hat.

Was macht der alte Versicherer?

Der alte Versicherer gleicht nun die Daten der VWB-Anfrage mit seinen Vertragsdaten ab. Dies geschieht in den meisten Fällen maschinell. Stimmen die Daten der Anfrage und des Vertrages überein, beantwortet die bisherige Versicherung die VWB-Anfrage positiv. Der Schadenfreiheitsrabatt wird also dem neuen Vertrag übergeben. Stimmen die Angaben nicht überein, fällt die Beantwortung negativ aus. Der SFR bleibt somit im alten Vertrag und der neue Versicherer erfährt den Grund für die negative Antwort.

Gründe für eine fehlgeschlagene Anfrage

Eine falsche Versicherungsscheinnummer belegt klar den ersten Platz der Gründe für eine misslungene Anfrage. Auf Platz zwei steht der Hinweis, dass der Versicherungsnehmer falsch ist. Bei der Beantragung der Kfz-Versicherung sind daher die korrekten Angaben zur Versicherungsscheinnummer und zum Versicherungsnehmer essentiell. Das automatisierte Verfahren basiert auf Maschinen ohne „Fingerspitzengefühl“. Ein Vertippen in der Vertragsnummer, ein Weglassen von Anfangs-, Endbuchstaben oder auch Ziffern ist ein hartes KO-Kriterium. Auch Rechtschreibfehler im Namen, Abkürzungen oder Spitznamen haben den gleichen Effekt.

Was sind die Folgen einer negativen Antwort?

Sobald eine negative Antwort beim neuen Versicherer ankommt, erhalten Sie einen Brief oder eine E-Mail, in der Sie um die Überprüfung der Daten gebeten werden.

  • Nehmen Sie diesen Brief bzw. die E-Mail des Versicherers ernst. Hier geht es um Ihren Schadenfreiheitsrabatt und letztendlich um Ihre Prämie.
  • Schauen Sie in Ihren alten Vertragsunterlagen des bisherigen Versicherers nach und überprüfen Sie Ihre Angaben im Antrag bzw. im Brief.
  • Teilen Sie Ihrem jetzigen Versicherer die korrekten Angaben laut Vorvertrag mit.

Der Versicherer wird daraufhin eine neue Anfrage versenden und eine – hoffentlich positive – Antwort erhalten.

Tipp: Überprüfen Sie sorgfältig Ihre Angaben, so dass keine Rückfragen auf Sie zukommen.

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Carsharing – R+V unterwegs in neuen Geschäftsfeldern

Freitag, 28. Oktober 2011

Haben Sie schon einmal mit Ihrem Auto in den engen Straßen der Innenstadt vergeblich nach einem freien Parkplatz Ausschau gehalten? Haben Sie sich kürzlich über die scheinbar stetig steigenden Spritpreise geärgert? Und haben Sie als Nutzer eines Autos gleichzeitig ein schlechtes Gewissen der Umwelt gegenüber?

Wenn Sie auch nur eine der drei Fragen mit „Ja!“ beantworten, dann könnte Carsharing das passende Konzept für Sie sein. Eine stetig wachsende Anzahl von Autofahrern erlebt ein Umdenken: sie verändern ihr Verhalten bezüglich ihrer eigenen Mobilität.

Das Auto nutzen statt besitzen

Das Auto als Statussymbol tritt verstärkt in den Hintergrund, während der Aspekt der Nachhaltigkeit einen immer zentraleren Platz einnimmt. Seit einiger Zeit boomt das Carsharing. Viele Unternehmen und Plattformen im Internet bieten unterschiedliche Varianten an, um auf das eigene Auto zu verzichten und stattdessen auf die der Mitmenschen oder Unternehmen zurückzugreifen.

Ein Beispiel ist das im November 2010 gestartete Angebot „Peer-to-Peer“-Carsharing („P2P“). Dieses Konzept beinhaltet die internetbasierte Vermittlung von Autos und Privatpersonen.

Gerade mal eine Stunde am Tag mit dem Auto unterwegs

Hintergrund der Geschäftsidee ist, dass die mittlerweile rund 40 Millionen privaten Autos in Deutschland 23 von 24 Stunden ungenutzt auf Parkplätzen oder in Garagen stehen. Das entspricht gerade einer Auslastung von fünf Prozent. Diese sind tatsächlich eher als „Stehfahrzeuge“ zu bezeichnen und verursachen enorme Fixkosten, wie Steuern, Wertverlust oder Versicherungen. Des Weiteren blockieren sie die ohnehin knappen Parkflächen – etwas was wir alle aus leidlicher Erfahrung kennen.

Gleichzeitig gibt es jedoch viele Menschen, für die sich ein eigenes Auto nicht lohnt, die aber gelegentlich auch auf ein Fahrzeug angewiesen sind, beispielsweise bei Freizeitfahrten am Wochenende, kleineren Möbeltransporten oder umfangreicheren Einkäufen.

Das Geschäftsmodell Carsharing stellt somit eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten dar.

Wie wird ein Carsharing-Auto versichert?

Die R+V hat sich zur Entwicklung einer speziell auf das Geschäftsmodell des Carsharing ausgerichteten Versicherungslösung entschieden, die den Bedürfnissen aller gerecht wird. Dabei handelt es sich um eine Zusatzversicherung, die die originäre Versicherung des Fahrzeugverleihers während des Verleihzeitraums ersetzt. Im Schadensfall bleibt somit auch der ursprüngliche Schadensfreiheitsrabatt des Fahrzeugverleihers unberührt.

Detaillierte Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten unserer Pilot-Partner unter www.nachbarschaftsauto.dewww.rent-n-roll.de und www.autonetzer.de.

Haben Sie auch schon Erfahrungen mit Carsharing?

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Auto privat verleihen: Beim Crash hört die Freundschaft oft auf

Donnerstag, 09. Juni 2011

„Es wird schon alles gut gehen!“ – Das denken sich viele Autohalter, die ihr Fahrzeug einem Bekannten zur Verfügung stellen. Doch beim Verleihen Ihres Autos ist Vorsicht geboten. Ist ein Schaden erst einmal angefallen, entstehen viele Kosten. Das kann unter Umständen dann auch die Freundschaft kosten.

Um eine solche Situation zu vermeiden, teilen Sie Ihrer Versicherung im Voraus mit, dass Sie ihr Auto verleihen möchten. Ob und in welcher Höhe eine Änderung der Prämie vorgenommen wird, hängt von den Versicherungsbedingungen der Gesellschaft und der Intensität der anderweitigen Nutzung ab.

Berechnung der Versicherungsprämie

Doch wieso steigt eigentlich der Versicherungsbeitrag im Schadenfall?

Die Prämie der Kfz-Versicherung berechnet sich nach diversen Faktoren. Zunächst ist der Schadenfreiheitsrabatt des Versicherungsnehmers ausschlaggebend. Dies ist ein Rabatt, der sich nach dem Fahrverhalten des Versicherten richtet. Fährt dieser lange Zeit schadenfrei, steigt der Rabatt und der Versicherungsbeitrag fällt geringer aus.

Außerdem haben subjektive Merkmalen wie z. B. der Beruf oder das Alter der Nutzer Einfluss auf die Versicherungsprämie. Diesen Merkmalen liegen statistische Erfahrungswerte zu Grunde, die die Versicherer zur Kalkulation Ihrer Beiträge nutzen.

Auch die sogenannten „weichen“ Tarifierungsmerkmalen wie z.B. der Nutzerkreis bestimmen die Höhe des Beitrages. Im Schadenfall erfolgt nun eine Rückstufung. Das heißt, der Beitrag steigt. Doch es gibt Möglichkeiten, dem entgegen zu wirken. Zur Sicherung des Schadenfreiheitsrabattes kann man einen  Rabattschutz (siehe  Blogartikel)   abschließen. Der Rabattschutz verhindert die Rückstufung. Für einen solchen Rabattschutz muss ein zusätzlicher Beitrag gezahlt werden. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Autoversicherung, ob und unter welchen Voraussetzungen diese ein entsprechendes Produkt anbietet.

Ein Überlassungsvertrag sichert den Fahrzeughalter ab

Zur Absicherung beim Verleihen des eigenen Autos ist es sinnvoll, einen Überlassungsvertrag abzuschließen. Diesen gibt es beispielsweise vom ADAC. In einem solchen Vertrag werden die Bedingungen für die Nutzung des Autos durch einen Fremden geregelt. Er klärt die Fronten und beugt so Streitigkeiten vor.

 Wichtig ist es in jedem Falle, vorher abzuklären, dass der Fahrer, dem Sie ihr Auto überlassen wollen, einen Führerschein besitzt. Andernfalls  muss die Kaskoversicherung bei einem Unfall nämlich nicht zahlen.

Weitere Informationen finden Sie im R+V-Infocenter.


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Rabattretter oder Rabattschutz – Wo ist hier eigentlich der Unterschied?

Donnerstag, 19. Mai 2011

Die Begriffe Rabattretter und Rabattschutz führen bei Kunden, die sich für eine KFZ Versicherung interessieren, regelmäßig zu Diskussionen und Verwirrungen. Daher möchte ich die beiden Begriffe verständlich erklären. Dies geschieht natürlich aus Sicht unserer KFZ-Versicherungen (R+V, KRAVAG, R+V24, Condor, Optima).

 

Rabattretter

Um zu erfahren, seit wann es den Rabattretter bei der R+V gibt, habe ich in unseren alten Bedingungen gewühlt und wurde fündig -  es gibt ihn seit 01.01.1994.  Ist ein Schaden angefallen, der sich belastend auf den KFZ Vertrag auswirkt, wird der Vertrag in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) zurückgestuft. Der Verlust der SF-Klasse bedeutet aber nicht die Rückstufung um ein Jahr, sondern um mehrere SF-Klassen (siehe auch Was passiert eigentlich mit meinem Vertrag wenn ich einen Schaden melde?).
Ab einer bestimmten SF-Klasse (1994 war es SF18, heute ist es SF25) erfolgt dann dank des Rabattretters zwar die Rückstufung in eine niedrigere SF-Klasse, der Beitragssatz bleibt aber erhalten. Der Beitragssatz bestimmt unter anderem die Höhe der Prämie; das bedeutet, der Vertrag wird zwar schlechter gestellt, im Portemonnaie ist davon aber nichts zu spüren.
Wichtig: Der Rabattretter  ist in den Bedingungswerken der Gesellschaften verankert und kann nicht dazu oder abgewählt werden.

Rabattschutz

Der Rabattschutz wurde bei R+V im Jahr 2008 eingeführt. Im Gegensatz zum Rabattretter kann der Rabattschutz vom Kunden als weiteren Produktbaustein hinzu gewählt werden. Natürlich muss hierfür auch ein zusätzlicher Beitrag gezahlt werden. Passiert ein Schaden, der eigentlich zu einer Rückstufung im nächsten Kalenderjahr führen müsste, erfolgt aufgrund des Rabattschutzes keine Rückstufung.  Der Vertrag bleibt für ein weiteres Jahr in derselben SF-Klasse.

Im Überblick

  • Der Rabattretter ist im Bedingungswerk der Versicherungsgesellschaft enthalten (oder auch nicht), d.h. kein Prämienzuschlag.
  • Der Rabattschutz kann vom Kunden in den Vertrag eingeschlossen werden, d. h. es muss hierfür ein Aufpreis gezahlt werden.
  • Die SF-Klasse wird beim Rabattretter an den Anschlussversicherer weitergegeben. Beim Rabattschutz handelt es sich um eine individuelle Vereinbarung, die nicht an den Anschlussversicherer weitergegeben wird (siehe auch Der Schadenfreiheitsrabatt in der Autoversicherung). Hier wird die tatsächliche SF-Klasse mit Schaden dem anschließenden Versicherer bestätigt.

Ihre Ansprechpartner bei Ihren Versicherungsunternehmen helfen Ihnen gerne weiter. Lassen Sie sich dort die ausführlichere Beschreibung mit den individuellen Voraussetzungen erläutern.

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Potenziale im Flottengeschäft von Kfz-Versicherern durch Kooperation mit Fuhrpark- managementunternehmen

Dienstag, 03. Mai 2011

Anfang März interviewte ich Herrn Köhn zu seiner Ausbildung bei R+V. Er berichtete von seinem Studium und seiner Bachelor-Thesis, über die er jetzt ausführlicher erzählt.

Herr Köhn, bitte stellen Sie sich noch einmal kurz vor.

Vielleicht erinnern Sie sich ja noch an mich. Mein Name ist Christoph Köhn, ich habe das ausbildungsintegrierte Studium bei R+V und der Fachhochschule Wiesbaden absolviert und bin jetzt als Praktikant bei R+V. Ich hatte von mir und meiner Thesis mit dem Titel “Potenziale im Flottengeschäft von Kfz-Versicherern durch Kooperation mit Fuhrparkmanagementunternehmen” erzählt. Im Folgenden zeige ich, womit ich mich genau beschäftigt habe.

Was bedeutet ”Flottengeschäft” und was verbirgt sich hinter dem Begriff “Fuhrparkmanagementunternehmen”?

Das Flottengeschäft kann man mit dem Begriff Firmenkunden verbinden. Um das Ganze ein wenig anschaulich zu machen, stellen Sie sich ein Handwerksunternehmen wie beispielsweise einen Malerbetrieb mit 60 Mitarbeitern und  20 Fahrzeugen vor. Dass die Fahrzeuge auf dem Hof des Malerbetriebs stehen, ist nicht alles. Dazu gehört auch die Neu- und Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen, die Verwaltung (z. B. Steuer, Versicherung, Zulassung), die Reparaturen, etc.  Aber auch die Verhandlungen mit Tankstellen, um die Fahrzeuge möglichst kostengünstig zu betreiben.  Hier kommt das Fuhrparkmanagementunternehmen ins Spiel. Es ist Dienstleister und übernimmt die gesamte Fuhrparkverwaltung für den Kunden. Es gibt eine Vielzahl von Unternehmen, die ein Fuhrparkmanagement anbieten, wobei sich das Leistungsspektrum zum Teil sehr stark unterscheidet. Im Wesentlichen kann man aber sagen, dass Fuhrparkmanagement alle möglichen Leistungen beinhalten kann, die man sich im Zusammenhang mit einem Kfz vorstellt.

Welche Potenziale bieten sich für die Versicherung, das Fuhrparkunternehmen und dem Kunden? 

Für das Versicherungsunternehmen geht es darum, die Versicherung von Flottenrisiken für den Kunden so günstig wie möglich zu gestalten, indem z. B. die Verwaltungskosten so gering wie möglich gehalten werden.  Eine Möglichkeit Kosten zu sparen, ist der Einsatz eines Fuhrparkmanagementunternehmens als Kooperationspartner. Das Unternehmen ist dann die Schnittstelle zwischen Versicherung und Kunden. Die Bearbeitung der Versicherungsverträge wird vom Fuhrparkmanagement übernommen. Bearbeiten heißt zum Beispiel:

  • Verträge für die Fahrzeuge anlegen
  • bei Verkauf die Verträge stornieren
  • Schadenbearbeitung.

Der Vorteil für den Versicherer: Er stellt die Schnittstelle zu Verfügung und das Fuhrparkunternehmen hat z. B. die Personalkosten zu tragen. Dafür erhält es von den Versicherern eine Aufwandsentschädigung in Form einer Provision und gehört damit zu den Vertriebspartnern der Gesellschaften. Zusätzlich zu den beschriebenen Vorteilen der Verwaltung des Fuhrparks, hat der Endkunde auch einen weiteren Servicevorteil:

Er steht in direktem Kontakt zum Fuhrparkmanagementunternehmen.

Fragen und Wünsche des Kunden werden vor Ort ohne Zwischeninstanzen verarbeitet und geklärt. Ein weiterer finanzieller Effekt für den Kunden entsteht dadurch, dass  Versicherungs- und Fuhrparkmanagementunternehmen den gleichen Anbieter für Wartungs- und Reparaturleistungen in Anspruch nehmen können. Durch eine höhere Auslastung dieser Werkstattnetze sinken die  Reparatur- und Wartungskosten. Für den Kunden (vor allem bei den Wartungskosten) und die Versicherungsgesellschaft (vor allem bei Reparaturkosten nach einem ersatzpflichtigen Schadenfall) ein Vorteil.  

Wenn ich Sie jetzt neugierig auf das Thema gemacht habe, nehmen Sie gerne mit mir Kontakt auf oder stellen Ihre Fragen direkt hier im Blog.

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Was passiert eigentlich mit meinem Kfz-Vertrag, wenn ich einen Schaden melde?

Donnerstag, 21. April 2011

Wem ist das nicht schon einmal passiert: Rums, es hat gekracht. Gott sei Dank gibt es die  Auto-Versicherung, die den Schaden prüft und dann bei berechtigten Ansprüchen leistet.

War es das jetzt? Leider nicht ganz.

In der Autoversicherung gibt es für die Kfz-Haftpflicht und die Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko) einen Schadenfreiheitsrabatt (SFR). Die Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko) kennt den SFR nicht.

  • Bei schadenfreiem Fahren wird der Fahrer jedes Jahr belohnt und erhält eine bessere SF-Klasse; dieser SFR-Klasse ist wiederum ein Beitragssatz zugeordnet. Dieser  Beitragssatz kann von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich sein.
  • Passiert ein Unfall, d.h. der Fahrer fährt nicht schadenfrei, wird er im Folgejahr mit dem Verlust von SFR am Schaden beteiligt. Je nach Schadenanzahl in einem Jahr verliert er mehr oder weniger SF-Klassen. Die Rückstufung im Schadenfall ist bei den Versicherungsunternehmen unterschiedlich.

Wie kalkuliert die Versicherung?

Die Beiträge von Versicherungen werden nicht für den einzelnen Versicherungsnehmer individuell kalkuliert. Zur Berechnung werden Statistiken herangezogen. In diesen Statistiken werden z. B. die Zahlungen und Kosten für alle Schäden aller Versicherungsnehmer berücksichtigt. Hierbei handelt es sich nicht nur um kleine Schäden, sondern auch um Großschäden. Dies hat zur Folge, dass auch Versicherungsnehmer, die keinen Schaden verursacht haben, an den Leistungen der Schäden der anderen Versicherungsnehmern beteiligt werden. Den individuellen Beitrag zum Schaden gegenüber der Versicherungsnehmergemeinschaft leistet der Schädiger sozusagen mit dem Verlust der SF-Klasse. Damit soll auch verhindert werden, dass man zu sorglos im Verkehr unterwegs ist. Die Rückstufung errechnet sich übrigens auch nach Statistiken.

Was passiert  konkret?

Ein Kunde der R+V-Allgemeine Versicherung AG hat mit seinem privat genutzten Pkw zum Beispiel in seinem Vertrag dieses Jahr eine SF-Klasse von SF8 und damit einen Beitragssatz in der Kfz-Haftpflicht von 50% und in der Vollkasko von 55%. Der Kunde meldet einen Schaden in diesem Jahr. Zum 01.01.2012 wirkt sich der gemeldete Schaden in der Haftpflicht aus (seine Vollkasko hat der Kunde nicht Anspruch genommen) und wird für 2012 anstatt in SF 9 (45 %) in die SF-Klasse 4 (60 %) zurück gestuft. Dies hört sich viel an, ist es aber eigentlich nicht. Denn letztendlich verliert der Kunde 15% vom Beitrag für das Folgejahr. Überlegen Sie für sich persönlich wie hoch Ihr Beitrag für die Haftpflicht (ohne Versicherungssteuer) im Jahr 2011 ist, berechnen davon die 15% und stellen die Leistung der Versicherung dagegen. Natürlich verlängert sich durch den Schaden ebenso die Zeit bis die niedrigere SF-Klasse wieder erreicht ist.  Auch hier verlieren Sie wieder Beitrag. Diese “Mehr”-Ausgabe an Beitrag wiegt aber in den meisten Schadenfällen die Leistung der Versicherer bei weitem nicht auf.

Nützliche Tipps

  • Ggf. lohnt es sich, kleinere Schäden selbst zu tragen. Bei der Berechnung, ob es sich lohnt, helfen Ihnen Ihre Versicherungen und deren Vertriebspartner. Fragen Sie dort nach.
  • Es macht auch Sinn bei der Wahl der Versicherung nicht nur auf den Preis und die versicherten Inhalte, sondern auch auf die SF-Staffel mit den Beitragssätzen und die Rückstufung zu schauen.
  • Einige Versicherer bieten auch Rabattretter und Rabattschutz für die Kfz-Versicherung an. Hier fällt die Rückstufung nicht so hoch aus bzw. wird sogar ausgesetzt. Auch hier lohnt sich ein Vergleich der Unternehmen.

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Der Schadensfreiheitsrabatt in der Autoversicherung

Freitag, 25. März 2011

Was Sie schon immer darüber wissen wollten
Ein Auto zu versichern war früher so einfach – ein Fahrzeug wurde angemeldet, eine Versicherung ausgesucht. Die Suche nach einer Versicherungsgesellschaft war relativ einfach, da bei den Versicherern die wichtigen Inhalte alle gleich waren. Das Auto wurde nach den PS berechnet und man wusste kleines Auto – kleine Prämie, großes Auto – große Prämie. Die Schadenfreiheits-Systeme (SFR) waren bei allen Versicherern in gleicher Weise geregelt. Der Schadenfreiheitsrabatt zählt die schadenfreien Jahre, getrennt nach Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko) und der Kfz-Haftpflicht.

Mit der Deregulierung des Versicherungsmarktes 1994 änderte sich vieles. Die Versicherungsgesellschaften durften sich jetzt den Anforderungen der Kunden anpassen und eigene Berechnungsmodelle und Ideen verwirklichen. Daher hat der Kfz-Versicherungskunde seit dieser Zeit zahlreiche Möglichkeiten, eine individuelle passende Versicherungslösung zu finden. Das für die Berechnung der Beiträge auch persönliche Daten und die individuellen Lebenssituationen herangezogen werden, ist mittlerweile selbstverständlich.  Diese Tarifmerkmale sind ausschließlich zwischen dem Kunden und der Versicherung vereinbart und betreffen damit nur den einzelnen abgeschlossenen Vertrag.

Der Schadensfreiheitsrabatt (SFR) – was ist das eigentlich?
Der SFR ist ein subjektives Risikomerkmal, das in der Person des Versicherungsnehmers begründet ist. Dies bedeutet,  so wie der Versicherungsnehmer (bzw. die Nutzer des Fahrzeuges - der SFR gehört aber erst einmal dem Versicherungsnehmer) fährt, so ist auch sein SFR. Wechselt der Versicherungsnehmer die Versicherungsgesellschaft, dann nimmt er den “erfahrenen” SFR mit zur neuen Versicherungsgesellschaft.  Aber auch hier gibt es wiederum individuelle Lösungen zwischen Versicherungsgesellschaft und Kunde.

Je nach Lebenslage ( z.B. Familie mit einem oder mehreren Autos,  Single mit einem oder mehreren Autos, Selbständige, etc.) machen die Versicherungsgesellschaften den Interessenten unterschiedliche Angebote.  An diese Angebote sind auch teilweise weitere Voraussetzungen gebunden (z.B. Alter der Fahrer, weitere Verträge mit bestimmten Schadenfreiheitsrabatten etc.). Der potenzielle Kunde recherchiert also seine individuelle Lösung im Internet oder lässt sich persönlich beraten. Das perfekte, individuelle Versicherungspaket wird zusammengestellt und der Vertrag unterschrieben. Diese individuellen Regelungen zum Schadenfreiheitsrabatt gelten dann natürlich nur zwischen dem Kunden und der Versicherungsgesellschaft. Wird die Versicherungsgesellschaft gewechselt, nimmt der Kunde diese individuelle Regelung nicht mit zum neuen Versicherer. Das ist deshalb nicht möglich, weil zum einen, nicht jeder Versicherer das gleiche Versicherungsprodukt anbietet und zum anderen ggf. andere Voraussetzungen gelten.

Was passiert mit dem SFR beim Wechsel der Versicherungsgesellschaft?
Damit der Versicherungskunde seinen SFR auch beim Wechsel des Versicherungsunternehmens weiter aufbauen kann, gehen die Versicherungsgesellschaften folgendermaßen vor: Sie führen den sogenannten GDV-SFR mit. Der GDV (Gesamtverband der deutschen Versicherer) hat Musterversicherungsbedingungen definiert, an die sich alle Versicherungsunternehmen bez. des GDV-SFR halten. Eine Einheitlichkeit ist somit trotz aller Individualität gewahrt. Das Versicherungsunternehmen macht also zwei Dinge:

Es berechnet die vereinbarte Sondereinstufung für den Kunden und führt diese in der Laufzeit des Versicherungsvertrages mit. Diese wird auch in den Versicherungsscheinen und  Rechnungen ausgewiesen.

Es berechnet einen zweiten SFR im Hintergrund, der auf den Einstufungsregelungen des GDV beruht und führt diesen ebenfalls währen der Laufzeit mit. Dieser wird bei einem Versichererwechsel der nachfolgenden Versicherung bescheinigt.

Für den Kunden heißt das, wenn er die Versicherung wechselt, fallen die zwischen den Vertragspartnern vereinbarten Sonderlösungen weg. Er behält seinen dem tatsächliches Fahrverhalten entsprechenden SFR und dieser wird der neuen Versicherungsgesellschaft gemeldet. Die  Übernahme des SFR regeln die Versicherer untereinander; dieses Verfahren läuft automatisch und nennt sich Versichererwechselbescheinigung.

Langer Artikel, kurzer Sinn
Wundern Sie sich daher nicht, wenn der Schadenfreiheitsrabatt der alten und der neuen Versicherung voneinander abweichen. Dafür haben wir aber seit 1994 die Möglichkeit, Ihre Versicherungen individuell  zu gestalten.

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Integration der Condor in die R+V

Montag, 07. März 2011

440 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Condor Versicherungsgruppe wurden zum 01.01.2011 in die R+V Versicherungsgruppe integriert

Nach dem Zusammenschluss der Gesellschaften 2008 wurden die Kolleginnen und Kollegen „Kolleg(Inn)en“ in die R+V-Welt integriert.  Einige auch in den Fachbereich Kfz-Betrieb am Hamburger Standort. Mich interessiert natürlich wie sich die Kolleg(Inn)en in der neuen Umgebung zurechtfinden. Frau Sybille Fischer, ehemalige Mitarbeiterin der Condor und jetzt tätig im Kfz-Bereich der R+V Versicherungsgruppe, hat sich zu einem Interview bereit erklärt.

Frau Fischer, erst einmal vielen Dank. Bitte erzählen Sie kurz etwas zu Ihrer Person.

Wie soll ich mich beschreiben? Glücklicher Single im besten Alter (45 Jahre). Ich habe keine Kinder, aber die  Kinder meiner Freundinnen halten mich gut auf Trapp. Gelernt habe ich im Kfz-Einzelhandel und war dort auch im Verkauf (Disposition) tätig. Danach wechselte ich zu einem Versicherungsmakler und betreute dort den Kfz-Bereich.  Beim Springer-Verlag war ich im Motorsportbereich Redaktionssekretärin. Obwohl mir die Tätigkeit hier viel Spaß gemacht hat, bin ich doch wieder in die Versicherungsbranche zurückgekehrt. Über eine Bekannte habe ich von einer Stelle bei der Condor Versicherung AG in der Kfz-Betriebsabteilung erfahren. Nach einem kurzen,  angenehmen Bewerbungsgespräch habe ich dort am 01.10.2001 angefangen.

Da haben Sie beruflich ja schon so einiges erlebt.

Ja, das stimmt. Aber das Thema „Auto“ hat mich stetig begleitet und fasziniert. Meine Wechsel haben immer in einem Rhythmus von 9 Jahren stattgefunden. Die 9 scheint für mich eine magische Zahl zu sein.

Seit dem 01.01.2011 gehören Sie zur R+V. Wie haben Sie die Integration bisher erlebt?

Über die anstehende Umstrukturierung wurden wir per Mail  mit dem Betreff  „Wichtige Information vom Vorstand“ unterrichtet.  Das kam natürlich sehr überraschend.  Aber ich habe mich schnell an den Gedanken gewöhnt und war dann neugierig auf das, was da auf mich zukommen wird - ein neuer Arbeitgeber, neue Kollegen, neue Aufgabengebiete. Übrigens, es waren wieder 9 Jahre! Also Schicksal.

Jetzt sind Sie schon seit dem 01.10.2010 hier in der Abteilung. Wie fühlen Sie sich?

Schön war, dass das komplette Condor-Team  zur R+V-Versicherungsgruppe wechselte.  Alle haben beim Direktionsbetrieb Hamburg eine neue Heimat gefunden.  Der Standort hat sich zwar geändert, aber sonst ist alles geblieben – sogar unsere Rufnummern. Technisch eine tolle Leistung. Diese Entscheidung der R+V gibt uns jetzt den Freiraum, erst einmal in Ruhe in unserem neuen Arbeitsumfeld anzukommen.

Sie haben als „Unterstützerin“ ja auch schon mit der R+V-Technik gearbeitet. Gibt es gravierende Unterschiede zwischen den Systemen?

Wie bei allem gibt es immer Vor- und Nachteile. Die R+V-Systeme habe ich als sehr fortschrittlich kennen gelernt. Allerdings empfand ich z. B. die Verarbeitung der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) und das elektronischen Datenmanagement (EDM) bei Condor übersichtlicher.

Im nächsten Jahr werden die Bestände der Condor auch auf die Technik der R+V-Versicherungsgruppe umgestellt.

Das ist mir bekannt. Es wäre schön, wenn man die Vorteile des Condor-Systems bei R+V einbauen könnte. Leider gehen ja oft diese Synergie-Effekte verloren, da ein System komplett „verschluckt“ wird.

Was haben Sie sich für 2011 im Bezug auf Kfz-Betrieb vorgenommen?

Keine direkten Ziele. Zunächst möchte ich erst einmal mit den Kolleg(Inn)en enger zusammen rücken. Eine solche Integration bedeutet immer viel Unsicherheit und offene Fragen. Diese gilt es jetzt zu beantworten. Ich sehe das alles gelassen, denn es gibt bereits   positive Beispiele.  Die KRAVAG Versicherung AG gehört auch zur R+V Versicherungsgruppe und die Integration der Marke und der Menschen ist ebenfalls gelungen. Warum sollte dies bei der Condor nicht auch funktionieren?

Ein großes Ziel habe ich aber wirklich: die magische 9 durchbrechen. Ich möchte auch nach 10 Jahren noch gerne zur Mannschaft der R+V-Versicherungsgruppe gehören.

Das hoffen wir auch und drücken die Daumen. Frau Fischer nochmals vielen Dank für das Interview und Ihre Offenheit. Wir wünschen Ihnen alles Gute bei uns.

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