Archiv für die Kategorie ‘KRAVAG’

Dr. Jan Zeibig über die “Aktion Kinder-Unfallhilfe”

Donnerstag, 02. Februar 2012

Heute folgt der zweiteTeil unseres ausführlichen Interviews mit Herrn Dr. Zeibig, Abteilungsleiter bei KRAVAG und Geschäftsführer der “Aktion Kinder-Unfallhilfe”. Im Folgenden stellt Herr Dr. Zeibig den gemeinnützigen Verein, seine Aufgaben, Ziele und Herausforderungen näher vor.

Was genau ist die “Aktion Kinder-Unfallhilfe”?

Der gemeinnützige Verein “Aktion Kinder-Unfallhilfe e.V.” wurde 1998 als Initiative des Straßenverkehrsgewerbes durch Vertreter von Unternehmen, Verbänden, Straßenverkehrsgenossenschaften, der Gewerbepresse und dem Spezialversicherer KRAVAG gegründet. Die Initiative ging von Straßenverkehrsunternehmern aus, die sich für die schwächsten Teilnehmer am Straßenverkehr - den Kindern –  aktiv engagieren wollten.  Der Verein hat seinen Sitz in Hamburg, ist aber bundesweit aktiv. In den inzwischen bald 14 Jahren seines Bestehens konnte der Verein über 700.000 Euro an Spendeneingängen verzeichnen. Ein tolles Ergebnis, mit dem in der Gründungsphase keiner gerechnet hatte.

Was sind die Aufgaben der Organisation?

Die “Aktion Kinder-Unfallhilfe” hat zwei wichtige Aufgaben: Die Unterstützung von Kindern und Jugendlichen nach einem Verkehrsunfall und die Förderung von Maßnahmen zur Unfallverhütung. In den ersten zehn Jahren stand die Hilfe für junge Unfallopfer im Mittelpunkt. Gefördert wurden vor allem Projekte in Kliniken, Rehabilitations-Einrichtungen oder Vereinen, die Kindern und Jugendlichen helfen sollen, die seelischen und körperlichen Unfallfolgen zu überwinden. Angesichts des wachsenden Kostendrucks werden private Initiativen immer wichtiger: Viele Hilfsprojekte konnten mit Unterstützung der “Kinder-Unfallhilfe” realisiert werden. Nachdem 2008 der Vereinszweck erweitert wurde, unterstützt die “Aktion Kinder-Unfallhilfe” auch Maßnahmen zur Unfallverhütung. Aktionen zur Verkehrssicherheit und Verkehrserziehung werden jetzt ebenso gefördert wie Forschungsvorhaben und wissenschaftliche Veranstaltungen zur Vermeidung von Kinderunfällen.

Wie finanziert sich der Verein?

Der Verein finanziert sich ausschließlich über Spenden. So haben beispielsweise zahlreiche Unternehmer zu runden Geburtstagen und Firmenjubiläen um Spenden zugunsten der “Aktion Kinder-Unfallhilfe” gebeten. Eine Übersicht dieser teilweise sehr kreativen Aktionen findet sich auf der Homepage des Vereins. Die vielen Spendenaktionen und geförderten Projekte haben – ohne besondere Marketingmaßnahmen – den Verein bekannt gemacht und wir erhalten viel Zuspruch auch von Personen und Institutionen, die mit dem Verkehrsgewerbe nicht direkt verbunden sind. Hierzu tragen auch die neuen Medien bei, da man über die Eingabe der entsprechenden Suchbegriffe von unserer Existenz erfährt.

Der Verein ist nicht darauf ausgelegt, sich über die Beiträge möglichst vieler Mitglieder zu finanzieren, da dies mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand verbunden wäre. Die Vereinsmitglieder sind seit Gründung durchweg exponierte Vertreter von Unternehmen und Institutionen mit Bezug zum Verkehrsgewerbe.  Allerdings gibt es seit 2008 die Möglichkeit von Fördermitgliedschaften. Fördermitglieder spenden einmal jährlich ohne jegliche weitere Verpflichtung einen frei wählbaren Betrag. Die aktuell mehr als 50 Fördermitglieder haben dem Verein jährliche Spenden von fast 20.000 € zugesagt, eine solide Grundlage für die Planung mittel- und längerfristiger Projekte.  

Einen Punkt möchte ich gerne betonen: Seit der Vereinsgründung trägt die KRAVAG-Versicherung den gesamten Verwaltungsaufwand. Dem Verein entstehen dadurch keine Kosten beispielsweise für Personal, Bürofläche, Porto oder Telekommunikation und jeder gespendete Euro kann unmittelbar den geförderten Projekten zugutekommen.  Dies hebt uns sicherlich von anderen Vereinen ab, bei denen die Verwaltungskosten einen oft beträchtlichen Teil der Spendeneingänge aufzehren.

Erzählen Sie uns zum Abschluss noch mehr über den Präventionspreis “Rote Ritter 2012″, der dieses Jahr unter der Schirmherrschaft von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer steht.

Fast 80 Kinder unter 15 Jahren verunglücken jeden Tag in Deutschland – als Fußgänger, mit dem Fahrrad oder als Beifahrer im Auto. Im Schulkindalter stehen Verkehrsunfälle an der ersten Stelle einer traurigen Unfallstatistik. Unfallverhütung ist deshalb eine der wichtigsten Aufgaben der “Aktion Kinder-Unfallhilfe”. Mit dem Präventionspreis “Der Rote Ritter” fördert der gemeinnützige Verein herausragende Ideen, die dafür sorgen, Kinder sicherer durch den Straßenverkehr zu lotsen. Viele gute Ideen blühen im Verborgenen. Immer wieder werden in einzelnen Kindergärten, Schulen oder Gemeinden Projekte verwirklicht, die Kinder wirkungsvoll vor Verkehrsunfällen schützen. Die Auszeichnung mit dem “Roten Ritter” soll helfen, diese Projekte bundesweit bekannt zu machen.

Die “Aktion Kinder-Unfallhilfe” zeichnet mit ihrem Präventionspreis alle zwei Jahre Ideen und Projekte aus, die helfen, Unfälle von Kindern und Jugendlichen im Straßenverkehr zu vermeiden. Das Themenspektrum ist weit gefasst: Die Vorschläge zur Unfallverhütung können für Radfahrer unter den Minderjährigen konzipiert sein, für Fußgänger oder Mitfahrer im Auto. Kreative Vorschläge sind ebenso gefragt wie Projekte mit Vorbildcharakter. Voraussetzung ist jedoch, dass die Unfallverhütungsmaßnahmen in die Praxis umgesetzt werden können.

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Kann der Schadenfreiheitsrabatt übertragen werden?

Donnerstag, 26. Januar 2012

Ein interessanter Artikel aus dem Versicherungsjournal brachte mich auf die Idee zu diesem Blogbeitrag. In dem Artikel streiten sich die Parteien einer Scheidung um den Schadenfreiheitsrabatt (SFR)aus dem Vertrag eines Fahrzeugs.

Der Schadenfreiheitsrabatt ist eine Grundlage für die Berechnung jeder Autoversicherung. Versicherungsnehmer (VN) mit einem hohen Schadenfreiheitsrabatt können ihr Auto günstiger versichern.

Was passiert aber, wenn der Versicherungsnehmer seinen SFR auf eine andere Person übertragen möchte?  Täglich erhalten die Versicherer solche Anträge auf Übertragung und prüfen, ob diese möglich ist.

Schadenfreiheitsrabatt gehört dem Versicherungsnehmer

Grundsätzlich gehört der Schadenfreiheitsrabatt eines Vertrages immer dem Versicherungsnehmer. Die Versicherer gehen davon aus, dass der VN den Vertrag in seinem eigenen Interesse schließt und das versicherte Fahrzeug auch nutzt. Der Versicherungsnehmer muss ja auch alle Rechte und Pflichten des Vertrags einhalten.

Hat der Versicherungsnehmer aus bestimmten Gründen den Vertrag für jemand anderen geschlossen (zum Beispiel für seine Tochter, um ihr eine günstige SFR-Einstufung als Zweitfahrzeug zu ermöglichen), kann der Schadenfreiheitsrabatt an diese Person abgetreten werden.

Voraussetzungen für SFR-Abtretung

Dafür müssen die Versicherer diverse Voraussetzungen prüfen:

Bei der Antragstellung muss ein Formular, die SFR-Abtretung, eingereicht werden. Auf diesem Formular werden alle für die Prüfung notwendigen Fragen gestellt. Darüber hinaus werden in dem Formular Erklärungen des alten und des neuen VN abgegeben. Das Formular besteht aus vier Teilen:

1. Fahrzeug- und Vertragsdaten

Im ersten Teil werden die Fahrzeug- und Vertragsdaten des abgebenden und des neuen Versicherungsnehmers eingetragen. Der alte VN wird im Formular immer als Dritter bezeichnet. Wichtig ist hier vor allem die Angabe des amtlichen Kennzeichens des Vertrages des Dritten, so dass die Richtigkeit der Vertragszugehörigkeit überprüft werden kann.

2. Aufgabe des Anspruchs auf SFR

Im zweiten Teil gibt der alte Versicherungsnehmer seinen Anspruch auf den Schadenfreiheitsrabatt aus dem Vertrag auf und muss dies mit seiner Unterschrift bestätigen (bei Firmen Unterschrift des Geschäftsführers/Betriebsinhabers mit Firmenstempel).

3. Abfrage der Voraussetzungen

Im dritten Teil erfolgen die Abfragen der Voraussetzungen. Hier macht der neue Versicherungsnehmer seinen Anspruch auf den Schadenfreiheitsrabatt dem Versicherer gegenüber plausibel (Glaubhaftmachung).

  • Der neue VN muss angeben von wann bis wann er das Fahrzeug aus dem abgebenden Vertrag gefahren ist.
  • Er muss angeben in welchem Verhältnis der neuen VN zum Dritten gestanden hat, z. B. als Angestellter, Ehepartner(in), Tochter/Sohn, sonstiger Nutzer. Bei sonstigen Nutzern ist eine ausführliche Erläuterung der Nutzung notwendig.
  • Er muss seine Führerscheindaten (Klasse und Erteilungsdatum) angeben und je nach Versicherer mit einer Kopie der Fahrerlaubnis nachweisen.

Die Antworten auf diese Fragen prüft der Versicherer exakt. Eine Abgabe kann nur erfolgen, wenn auch wirklich eine regelmäßige Nutzung vorgelegen hat und erkennbar ist, dass der im Vertrag vorhandene SFR vom neuen Versicherungsnehmers erfahren wurde und dies sein Fahrverhalten widerspiegelt.

4. Bestätigung der Angaben

Im letzten Teil müssen alter und neuer Versicherungsnehmer die Angaben im Formular mit ihrer Unterschrift nochmals bestätigen.

Und wie geht es nun mit der Übertragung des Schadenfreiheitsrabatts weiter?

Der SFR wird aus dem Vertrag des Dritten heraus genommen und zwar vollständig, auch wenn aus bestimmten Gründen (z. B. zu geringe Führerscheindauer) keine komplette Übertragung der Anzahl der schadenfreien Jahre möglich ist. Der Vertrag des Dritten muss dann  ab diesem Zeitpunkt entsprechend der Gegebenheiten neu eingestuft werden. Ist das Fahrzeug abgemeldet, erfolgt nur ein Vermerk, dass in diesem Vertrag kein SFR mehr vorhanden ist.

Für den neuen Versicherungsnehmer erfolgt jetzt die Berechnung des zu übernehmenden Schadenfreiheitsrabatts. Ich möchte dies anhand eines Beispiels erklären. Das Beispiel-Formular habe ich in der Anlage beigefügt.

Beispielberechnung zur Veranschaulichung

Unsere VN Ute Mustermann hat am 02.01.1998 den Führerschein der Klasse B erteilt bekommen und ist daher zum Fahren von Pkw berechtigt. Es ist auch ein Pkw im Vertrag des alten VN (Vater der Frau Mustermann) versichert, sodass eine Nutzung möglich war. Dritter und VN bestätigen, dass Ute Mustermann das Fahrzeug seit dem 02.01.2000 regelmäßig gefahren ist und es ihr als Tochter des Dritten immer zur Verfügung gestanden hat. Im Vertrag des Dritten sind 15 schadenfreie Jahre vorhanden. Es hat auch keinen Schaden (dieser müsste bei der Berechnung ebenfalls berücksichtigt werden) gegeben. Der Versicherer berechnet den zu übernehmenden SFR jetzt so, als hätte Ute Mustermann direkt einen Vertrag auf sich als VN abgeschlossen.

Vertragsverlauf              SFR

02.01.2000                    Klasse 0 (weniger als 3 Jahre Führerschein, Ersteinstufung)

01.01.2001                    SF 1/2 (Vertrag besteht weniger als ein Jahr)

01.01.2002                    SF1

01.01.2003                    SF2

01.01.2004                    SF3

01.01.2011                    SF10

01.02.2011                    SF10

Ute Mustermann kann also 10 schadenfreie Jahre auf Grund Ihrer Glaubhaftmachung übernehmen. Die Zeiten davor kann sie nicht erfahren haben und daher auch nicht übernehmen. Für den Dritten sind allerdings die kompletten im Vertrag vorhandenen SF15 abgetreten. Einen Anspruch auf den „Rest“ hat der alte VN nicht.

Im Artikel des Versicherungsjournals ist es übrigens gar nicht erst zu den oben beschriebenen Prüfungen gekommen, da der alte Versicherungsnehmers die Abgabe des SFR verweigert hat.

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Ausbildungsintegriertes Studium bei R+V – was ist das?

Freitag, 04. März 2011

Im Bereich Kfz gibt R+V jungen Menschen die Möglichkeit, eine betriebliche Ausbildung mit einem Studium zu kombinieren. Heute möchte ich einen Kollegen vorstellen, der genau diese Möglichkeit genutzt hat.

Herr Köhn, bitte stellen Sie sich kurz vor.

Mein Name ist Christoph Köhn. Ich bin 24 Jahre alt und habe mein ausbildungsintegriertes Studium direkt nach dem Zivildienst bei der R+V begonnen.

Zwei Fragen interessieren mich jetzt natürlich besonders. Was ist denn so ein ausbildungsintegriertes Studium und wie sind Sie auf die R+V gestoßen?

Nach meinem Abi habe ich mir die Frage gestellt: “Will ich noch länger die Schulbank drücken oder lieber direkt Geld verdienen?” Bei meiner Recherche nach Ausbildungsplätzen bin ich auf Berufsakademien gestoßen und habe gelernt, dass man auch mit einem Arbeitgeber zusammen studieren kann. Das hat mir so gut gefallen, dass ich gezielt nach Möglichkeiten hierzu gesucht habe. Über einen Zeitungsartikel bin ich auf ein Modell gestoßen, dass die R+V zusammen mit der Wiesbaden Business-School von der Hochschule Rhein-Main anbietet. Bei diesem Modell kann man an der Wiesbaden Business-School den Studiengang Insurance and Finance studieren. In den Semesterferien bin ich regelmäßig im Fachbereich Kfz tätig und bekomme eine Ausbildungsvergütung für meine tatkräftige Unterstützung. Das Besondere beim ausbildungsintegriertem Studium ist, dass ich in den ersten vier Semestern studienbegleitend eine Abendschule besucht habe und somit zusätzlich den Kaufmann für Versicherungen und Finanzen erlernt und abgeschlossen habe. Super ist also, dass ich in kürzester Zeit zwei Abschlüsse bekomme. Sollte im Studium etwas schief gehen, habe ich eine solide Ausbildung schon in der Tasche.

Anders als bei einem/r Auszubildenden werden ja hier nicht die Abteilungen kurzfristig gewechselt, sondern man ist einem Fachbereich zugeordnet. Mit welchen Aufgaben waren Sie betraut?

In der ersten Zeit habe ich das operative Geschäft kennengelernt, d. h. ich habe in einem Direktionsbetrieb der R+V am “lebenden Objekt” arbeiten dürfen. Hier wird alles rund um den Kfz-Vertrag also vom Angebot bis zur Schadenbearbeitung erledigt. So nahe am Geschehen zu sein war sehr gut, um überhaupt in das Thema “Auto” aus Sicht einer Versicherung zu finden. Zur Halbzeit kam ich dann in meinen jetzigen Heimathafen und zwar in die Abteilung K-Betrieb. Hier bin ich immer noch mit dem Thema Kfz-Versicherung verbandelt. Allerdings nicht mehr mit dem operativen Geschäft, sondern vielmehr mit Themen aus den Bereichen Strategieentwicklung und Controlling.

Strategieentwicklung und Controlling?

Controlling ist ein großes Feld. Hier geht es z.B. um die Analyse der Kundenstruktur nach Alter der Versicherungsnehmer. Das Thema Strategie konnte ich für den Fachbereich und mein Studium gut kombinieren. In meiner Bachelorthesis habe ich mich mit “Potenzialen im Flottengeschäft von Kfz-Versicherern durch Kooperation mit Fuhrparkmanagementunternehmen” beschäftigt.

Welch ein Thema! Können Sie das auch noch näher beschreiben?

Gerne, aber in der Fortsetzung dieses Artikels.

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Das R+V-Intranet: Ein Haus entsteht

Donnerstag, 10. Februar 2011

So engagiert sich der Bereich Kfz

Wir Mitarbeiter haben entschieden, dass das R+V-Intranet (ein Intranet ist ein Netz, das nicht öffentlich ist und daher nur bestimmten Personen z. B. eines Unternehmens zugänglich ist) einer Renovierung bedarf. Im Intranet stellt ein fest definierter Personenkreis alles Wissenswerte für alle  Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der R+V-Versicherungsgruppe auf Knopfdruck bereit. Diesen Auftrag nehmen wir im Bereich der Kfz-Versicherung gerne an. Eine schnelle, strukturierte Informationsbereitstellung ist ein Muss. Vor allem, wenn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf mehrere Standorte verteilt sind ( Hamburg, Hannover, Frankfurt, Stuttgart und  Wiesbaden).

Wer macht mit beim Umbau?
Die Einsicht zur Änderung ist das Eine, die Einsicht dies auch umzusetzen ist das Andere. Also Ärmel hochkrempeln und los geht es.
Stellen Sie sich vor, Sie renovieren ein Haus. So ist es uns auch mit unserem Intranet-Auftritt ergangen. Zuerst haben wir etwas hilflos vor der Baustelle gesessen. Gott sei Dank hat sich schnell ein engagiertes und ideenreiches Handwerker-Team zusammen stellen lassen. Zum Kernteam gehören Dirk Bölling, Bianca Eckl, Monika Hochscheid, Andreas Lind und Christof Pauly. Alles Kolleg(Inn)en aus der K-Betriebsabteilung in unterschiedlichsten Positionen und Aufgabenbereichen unterwegs. In der Statik und Architektur wurden wir natürlich durch professionelle “Ingenieure” unterstützt. Die Firmen aexea und UMS haben uns bei der Planung und dem Ausbau begleitet.

Am Anfang steht die Planung
Die “Macher” waren also schnell gefunden. Jetzt ging es an die Planung. Die Handwerker und Architekten sollten das Haus neu gestalten. Es ging ja nicht nur um die Renovierung, sondern wir wollten eine neue Anordnung der Räume im Haus. So dass die Wege innerhalb des Hauses für die Besucher kurz sind und die Besucher die gesuchten Räume schnell finden. Hierzu befragten wir die künftigen Hausbewohner und Besucher. Das haben wir getan, indem wir unsere Kolleginnen und Kollegen aus unserem Fachbereich aus den verschiedenen Standorten miteinbezogen haben. Der Plan war also gesteckt und jetzt mussten die alten “Möbel” entweder entsorgt oder in einem Nebenraum platziert werden, um dort auf ihren neuen Bestimmungsort zu warten. Dann erstellten wir eine Inventarliste.

Klärung vieler offener Fragen
Was haben wir?
Ist das noch aktuell?
Muss der Inhalt “aufgepeppt” und nutzerfreundlicher gestaltet werden?
Was fehlt?
Stimmen unsere Vorstellungen mit denen anderer Bereiche in der Sach- und Haftpflichtversicherung überein?
Wie optimieren wir die interne Suche?
Haben wir aussagekräftige Straßennamen, Hausnummern, Etagenbezeichnungen, Wegweiser an Kreuzungen, Notfallpläne, etc.?

Jetzt geht es in die Umsetzung
Durch konsequentes Hinterfragen der externen Unterstützer und ständige Beratungsrunden haben wir letztendlich unser Ziel erreicht.
Jeder findet sich zurecht, jeder kann sich orientieren.
Der Intranetauftritt wird jetzt technisch auf den Weg gebracht. Gott sei Dank! Wir sind stolz auf das Erreichte. Die Denkphase ist abgeschlossen. Jetzt geht es an die Arbeit.

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