Ein sehr, sehr alter Dichter, Quintus Cornificius, soll einmal [...]
Wann sind Blitzableiter nötig?
Blitzableiter sind nicht in jedem Fall Pflicht. Vor allem niedrige Wohnhäuser besitzen heutzutage in der Regel keine mehr. Wann sie allerdings installiert werden sollten und was es noch zu beachten gibt, ist folgend zusammengestellt.
Besonders Sommergewitter, wie sie erst neulich zu Pfingsten in vielen Teilen Deutschlands aufgetreten sind, stellen häufig eine Brandgefahr dar. Ihre Tendenz ist steigend, sodass Blitzableiter in Zukunft auch bei Einfamilienhäusern sinnvoll sein könnten.
Blitzableiterpflicht für bestimmte Gebäudearten
Derzeit ist nur für die folgenden Gebäude eine Blitzableiterpflicht vorgeschrieben:
- Häuser, die höher sind als 20 Meter
- exponierte Gebäude, also solche, die besonders hoch oder freistehend sind, sodass es in der Nähe kein höheres Haus oder keinen Baum gibt, worin der Blitz als erstes einschlagen kann
- ältere Häuser, vor allem solche mit Stroh- oder Holzdach
- öffentliche Gebäude wie Krankenhäuser oder Kinos, in denen sich viele Menschen aufhalten
Blitzableiter nachrüsten
Freiwillig steht es jedem Hausbesitzer frei, einen Blitzableiter zu installieren. Einige Versicherer machen sogar im Schadenfall eine Entschädigung davon abhängig, ob ein Blitzableiter installiert war oder nicht. Die Installationskosten können sich also durchaus lohnen, denn darauf, dass der Blitz auf jeden Fall an anderer Stelle zuerst einschlagen wird, sollte man sich nicht verlassen.
Allerdings ist es mit dem äußeren Blitzableiter allein nicht getan. Den Rundum-Schutz erreicht man erst, wenn man zusätzlich einen inneren Blitzschutz installiert. Damit sind Schutzgeräte gemeint, die vor Überspannung schützen sollen und im Stromkreis installiert werden. Aus diesem Grund sollte man das Nachrüsten des Gewitterschutzes Fachmännern überlassen.
Richtiges Verhalten bei Gewitter
Abgesehen vom richtigen Gewitterschutz ist auch das eigene Verhalten bei schweren Gewittern ausschlaggebend dafür, ob es zu Schäden kommt oder nicht. Hierzu gehört vor allem, die Stecker elektrischer Geräte aus der Steckdose zu ziehen und keine Gespräche über ein Festnetztelefon mit Schnur zu führen. Um ganz auf Nummer sicher zu gehen, sollte auch auf das Baden und Duschen verzichtet werden. Besonders dann, wenn das Haus keinen ausreichenden Gewitterschutz oder alte Leitungen aus Metall hat.
14:27 05.09.2015
Sehr geehrte Damen und Herren, habe mir vorletztes Jahr ein Einfamilienhaus älteren Baujahres gekauft und bin soweit damit zufrieden. Vor kurzem hatten wir hier morgens ( Sonntag) und 7 :00 Uhr ein Gewitter mit ordentlichen Regen. Als der Regen vorüber war schlug ein Blitz in der Nähe eines Hauses ein und es ging in Flammen auf. Mein Haus besitzt kein Biltzableiter und ist von 1964.! Muß ich noch nachträglich einen haben?! Freu mich auf eine nette Mail! Mfg. Oliver Rabbe aus Melle / Osnabrück
Hallo Herr Rabbe,
ich gebe Ihre Frage direkt mal an unsere Fachabteilung weiter. Sind Sie bei uns versichert? Dann senden Sie mir doch noch Ihre Versicherungsnummer per Mail an socialmedia@ruv.de
Viele Grüße, Suitbert Monz
13:45 14.11.2016
Blitzableiterpflicht für bestimmte Gebäudearten
Derzeit ist nur für die folgenden Gebäude eine Blitzableiterpflicht vorgeschrieben:
Häuser, die höher sind als 20 Meter
exponierte Gebäude, also solche, die besonders hoch oder freistehend sind, sodass es in der Nähe kein höheres Haus oder keinen Baum gibt, worin der Blitz als erstes einschlagen kann
ältere Häuser, vor allem solche mit Stroh- oder Holzdach
öffentliche Gebäude wie Krankenhäuser oder Kinos, in denen sich viele Menschen aufhalten
WAS SIND ÄLTERE HÄUSER? Bitte geben Sie doch auf die Frage von OLIVER Antwort! Ich bin zwar bei der R+V Versichert, habe aber meine Nr. nicht zur Hand.
Gebäude von 1930
Hallo Frau Kirsch,
vielen Dank für Ihre Nachricht! Bitte nicht wundern: Zum schutz Ihrer persönlichen Daten habe ich Ihre Adresse aus dem öffentlichen Kommentar entfernt.
Ich frage sehr gerne in der Fachabteilung zu diesem Thema nach. bitte schauen Sie noch einmal, ob Sie die Versicherungsnummer finden und senden Sie mir diese in einer privaten Nachricht an socialmedia@ruv.de zu. Ich kümmere mich dann direkt darum.
Danke und viele Grüße, Suitbert Monz