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Fünf Dinge, die man zum Thema „Pflege“ wissen sollte
„Pflege-Bahr“, gesetzliche Pflegeversicherung und Co. – über das Thema Pflege wird momentan viel in den Medien berichtet und diskutiert. Doch welche Punkte gibt es zu beachten? Wir haben fünf wissenswerte Fakten zusammengestellt.
1. Jeder kann pflegebedürftig werden
Jeder möchte sein Leben eigenständig und selbstbestimmt führen. Für einen jungen und gesunden Menschen spielt das Thema Pflege meist keine große Rolle und wird erst im hohen Alter erwartet. Statistisch wird aber jeder zweite Mann ab einem Alter von 30 im weiteren Leben pflegebedürftig, bei Frauen sind es drei von vier. Durch Unfall oder Krankheit können auch jüngere Menschen plötzlich auf Hilfe angewiesen sein: Jeder sechste Pflegebedürftige ist heute jünger als 65 Jahre.
2. Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung ist abhängig von der Pflegestufe
Nicht jedes Familienmitglied, das hin und wieder Hilfe im Alltag benötigt, ist pflegebedürftig. Die gesetzliche Pflegeversicherung unterscheidet verschiedene Pflegestufen. Über die Einstufung in diese Stufen entscheiden medizinische Gutachter anhand des Umfangs der benötigten Hilfe. In jeder Pflegestufe sind die Kosten für professionelle Pflege unterschiedlich hoch, ebenso die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung.
3. Pflegezeiten dauern länger als erwartet
Gesellschaft, Hilfe im Haushalt oder bei der Körperpflege: Unterstützung im Pflegefall wird meist über längere Zeit benötigt, als viele Menschen vermuten. Die Pflegedauer liegt nach einer Studie des Deutschen Instituts für Altersvorsorge im Durchschnitt bei rund fünf Jahren und bei Männern bei rund vier Jahren. Im Bereich der häuslichen Pflege, der 70 Prozent ausmacht, wird fast jeder Vierte sogar zehn oder mehr Jahre gepflegt.
4. Die gesetzliche Pflegeversicherung reicht nicht aus
In der Regel ist man bei seiner gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung auch gleichzeitig gesetzlich pflegeversichert. Für den Fall, dass ein Familienmitglied pflegebedürftig wird, können aus dieser Versicherung Leistungen bezogen werden. Doch die gesetzliche Pflegeversicherung bietet nur eine Grundversorgung. Ihre Leistungen reichen in der Regel nicht aus, um die anfallenden Kosten zu decken. Je nach Pflegestufe und abhängig davon, ob durch Angehörige, Pflegekräfte oder stationär gepflegt wird, müssen im Durchschnitt zwischen 450 und 1.950 Euro aus eigener Tasche hinzugezahlt werden. Was viele nicht wissen: Nahe Familienangehörige müssen unter Umständen für die Pflegekosten mit aufkommen, wenn Einkommen und Vermögen des Betroffenen dafür nicht ausreichen.
5. Eigene Absicherung ist wichtig
Um die Versorgungslücke auszugleichen, ist es wichtig, sich und seine Angehörigen für den Pflegefall abzusichern. Dafür stehen verschiedene Arten privater Pflege-Zusatzversicherungen zur Verfügung. Für den sogenannten „Pflege-Bahr“ gibt es vom Staat Zuschüsse von 5 Euro im Monat, also 60 Euro im Jahr. Informieren Sie sich, welche Absicherung am besten für Sie geeignet ist.
Berechnen Sie mit unserer facebook-App ganz einfach, wie viel Unterstützung Sie vom Staat bekommen können und wie hoch ein möglicher Beitrag zur Pflegeversicherung ist. Weitere Informationen zur Absicherung finden Sie auf unserer Website.
15:02 09.02.2014
Mein Beitrag in Fecebook…
Ja, da bin Ich gerade im richtigen Thread gelandet … Sorry R + V ! Vor knapp 30 Jahren habe Ich eine Kapitalversicherung mit R + V abgeschlossen, habe auch regelmäßig meine Beiträge über die ganze Zeit eingezahlt.
Noch vor ein paar Jahren hat R + V die seinerseits prognostizierte Ablaufleistung in der Presse ungefähr bestätigt. Jetzt nachdem das Ende, die Auszahlung bevorsteht, wie sieht es da aus !?! … Überlegen Sie sich was, so jedenfalls ganz klar nicht ! Ansonsten bin Ich am überlegen, ob Ich das nicht durch einen „fairen Staatsanwalt“ regeln lassen werde.
13:45 16.04.2014
Aufgrund der demografischen Entwicklung in Deutschland werden die Pflegekosten zukünftig nicht mehr finanzierbar sein. Eine private Vorsorge ist daher sehr ratsam.
09:26 17.12.2014
[…] Gutachter Betroffene einteilen. Diese Zahlung bietet allerdings nur eine Grundversorgung und reicht häufig nicht allein für die anfallenden Kosten aus – die Mutter muss beispielweise auf ihre Ersparnisse […]