Reparieren, Restaurieren und alten Motorrädern und Autos wieder zu [...]
Die wichtigsten Kfz-Kennzeichentypen und ihre Bedeutung
Die meisten Fahrzeuge auf deutschen Straßen führen das Eurokennzeichen, bestehend aus Städtekürzel sowie einer Buchstaben- und Ziffernfolge. Es gibt allerdings noch weitere Kennzeichentypen. Wir haben die wichtigsten im Beitrag zusammengestellt.
Die Kennzeichentypen werden vor allem dann eingesetzt, wenn das Fahrzeug nicht durchgängig genutzt wird und der Halter so beispielsweise Steuern sparen kann.
Saisonkennzeichen
Ein Saisonkennzeichen eignet sich für Fahrzeuge, die nicht das ganze Jahr über in Betrieb sind, wie beispielsweise Motorräder und Camper. Sie können für einen Zeitraum von zwei bis elf Monaten beantragt werden. Am Ende des Kennzeichens befinden sich die Angaben zum Zulassungszeitraum: Die Ziffer oberhalb des Strichs markiert den Anfang, die unterhalb das Ende. Außerhalb des Saisonzeitraums dürfen die Fahrzeuge nicht im öffentlichen Verkehr genutzt bzw. geparkt werden.
H-Kennzeichen: Oldtimer
Das „H“ am Ende des Kennzeichens steht für historisch und wird an Fahrzeuge angebracht, die älter als 30 Jahre und weitgehend im Originalzustand sind. Dies muss durch ein entsprechendes Gutachten bestätigt werden. Das H-Kennzeichen dient zum Erhalt des Kulturgutes und spart außerdem Kfz-Steuern.
Ausfuhrkennzeichen
Dieses zeitlich auf maximal 1 Jahr befristete Kennzeichen ist durch eine rote Plakette markiert und gilt für Überführungsfahrten nicht zugelassener Fahrzeuge ins Ausland. Auf der rechten Seite befindet sich ein roter Längsbalken, in dem das Ablaufdatum schwarz eingeprägt ist. Zu beachten ist, dass Ausfuhrkennzeichen nur dann ausgegeben werden, wenn die Prüfplakette (§ 29 StVZO) noch mindestens bis zum Ende des gewünschten Zeitraums gültig ist.
Kurzzeitkennzeichen
Diese gelten im Zusammenhang mit einer Kurzzeitversicherung und sind fünf Tage lang gültig. Das Ablaufdatum ist schwarz in einem gelben Feld vermerkt. Dieses Kennzeichen wird zu Probe- oder Überführungsfahrten verwendet.
Das rote und das grüne Kennzeichen
Das rote Kennzeichen wird beispielsweise von Händlern und Werkstätten verwendet. Die Kennzeichen können für Probe- und Überführungsfahrten an verschiedene Fahrzeuge ohne Zulassung angebracht werden.
Ein grünes Kennzeichen erhalten steuerbefreite Fahrzeuge wie beispielsweise Landwirtschafts- und Schaustellerfahrzeuge (wie etwa Traktoren usw.). Sie werden nur mit einer Genehmigung des Finanzamts ausgegeben.
E-Kennzeichen für Elektrofahrzeuge
Neu ist das Kennzeichen für Elektrofahrzeuge, das in seinem Aufbau mit dem Eurokennzeichen identisch ist, allerdings am Ende ein „E“ aufweist. Das Kennzeichen gibt es seit September 2015 für Batterie- und Hybrid-Elektrofahrzeuge. Diese Fahrzeuge können unter bestimmten Voraussetzungen beispielsweise gebührenfrei parken oder Busspuren nutzen.
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