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Kfz-Kennzeichen mitnehmen: Was ist zu beachten?
Wunschkennzeichen, Kostenersparnis und weniger Bürokratie – es gibt einige Gründe, sein altes Kennzeichen bei einem Umzug in eine andere Stadt behalten zu wollen. Das ist seit 2015 auch möglich, es besteht keine Pflicht zur Umkennzeichnung mehr.
Es gibt beim Umzug mit dem Kennzeichen allerdings ein paar Dinge zu beachten.
Umziehen mit dem Kennzeichen
Wer in eine andere Stadt zieht und sein Kennzeichen behalten möchte, muss trotzdem zur Kfz-Zulassungsstelle. Denn in den Fahrzeugpapieren muss die neue Adresse eingetragen werden – geschieht dies nicht, kann ein Bußgeld von bis zu 100 Euro drohen.
Vorzulegen sind hier Fahrzeugbrief und -schein sowie der TÜV-Bericht und Personalausweis. Gegebenenfalls braucht man auch eine neue eVB-Nummer.
Den Gang zur Behörde spart man sich demnach nicht, wohl aber etwas Geld. So müssen keine neuen Nummernschilder beantragt und bezahlt werden, keine Ummeldegebühren werden fällig und auch eine neue Feinstaubplakette entfällt. Insgesamt kann man bis zu 40 Euro sparen, wenn man sein Kennzeichen behält. Außerdem ist es auch möglich, das Kennzeichen zu behalten, wenn man den Wagen wechselt.
Ausnahmen der Mitnahmeregel
Einige Ausnahmen gibt es allerdings bei der Kennzeichenmitnahme. Wer sein Kennzeichen behalten hat, nach einiger Zeit aber im neuen Bezirk einen neuen Wagen zulassen will, muss ein Kennzeichen der entsprechenden Region beantragen. Das alte auf den neuen Wagen umzumelden ist dann nicht mehr möglich.
Darüber hinaus muss ein neuer Fahrzeughalter, beispielsweise nach dem Verkauf des Wagens, ein neues Kennzeichen beantragen, wenn er seinen Wohnsitz in einer anderen Region hat. Auch unterliegen Kurzzeitkennzeichen anderen Regelungen, für die man spezielle Nachweise braucht.
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