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Sozialversicherungsausweis – so ist er zu beantragen
Wer in Deutschland beschäftigt ist – egal ob als Minijobber, Teilzeit- oder Vollzeitkraft, braucht einen gültigen Sozialversicherungsausweis. Das Dokument soll Schwarzarbeit und Missbrauch der Sozialleistungen vorbeugen.
Beantragt wird der Ausweis, wenn erstmalig ein Beschäftigungsverhältnis aufgenommen wird.
Beantragung durch den Arbeitgeber
Für die Beantragung muss sich der Arbeitnehmer selbst um nicht viel kümmern. Der Arbeitgeber meldet den neuen Mitarbeiter bei der Rentenversicherung, die daraufhin automatisch den Sozialversicherungsausweis an den Arbeitnehmer sendet.
Es besteht keine permanente Mitführungspflicht mehr, allerdings muss der Arbeitnehmer den Ausweis sorgfältig aufbewahren. Bei jedem neuen Beschäftigungsverhältnis ist er dazu verpflichtet, den Ausweis dem Arbeitgeber vorzulegen und so zu beweisen, dass er im Sozialversicherungssystem erfasst ist.
Verlust des Sozialversicherungsausweises
Wenn der Ausweis verloren geht, unbrauchbar wird oder ein neuer Familienname angegeben werden muss, sollte der Ausweis umgehend neu beantragt werden. In diesem Fall muss der Arbeitnehmer selbst aktiv werden und per Formular schriftlich entweder bei der Krankenkasse oder direkt beim Rentenversicherungsträger eine neue Beantragung einreichen. Eine Online-Beantragung ist nicht möglich. Wenn der unbrauchbare Ausweis noch vorhanden ist, muss er zusammen mit dem Formular eingereicht werden.
Der neue Ausweis kann kostenfrei beantragt werden, allerdings kann die Bearbeitungszeit einige Wochen dauern. Sollte der er umgehend benötigt werden, ist es möglich, eine vorübergehende Bescheinigung der Krankenkasse zu erhalten. Um die Bearbeitungszeit möglichst gering zu halten, empfiehlt es sich, die Sozialversicherungsnummer separat zu notieren und aufzubewahren.