Lukas Kremer ist 28 Jahre alt und Fachwirt für Versicherung und [...]
Tuning und Umbau am Auto – wie viel ist erlaubt?
Tieferlegen, Scheiben tönen, höhere Geschwindigkeit – Tuning ist nach wie vor beliebt unter vielen Autobesitzern. Erlaubt ist alles, was die Sicherheit nicht beeinträchtigt. Doch was bedeutet das genau? Im Blogartikel geben wir eine Übersicht, worauf beim Umbau am Auto zu achten ist.
Bei den unterschiedlichen Teilen, die verbaut werden können, sind unterschiedliche Dinge zu beachten. Das betrifft auch den Versicherungsschutz und die Betriebserlaubnis.
Auf allgemeine Betriebserlaubnis achten
Wer an seinem Auto Veränderungen vornehmen will, sollte genau darauf schauen, welcher Art sie sind. Es gibt Bauteile mit einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) wie beispielsweise der Kühlergrill oder Leichtmetallräder. Diese sind zulässig, gefährden nicht die Sicherheit und können daher verbaut werden, ohne dass sie von einem Sachverständigen freigegeben werden müssen. Allerdings muss jedes dieser Teile wie alle Änderungen durch das Mitführen von Dokumenten belegt werden.
Bei Tuning-Teilen aus Ländern außerhalb der EU sollte man sich gesondert informieren, in wie weit diese in Deutschland eingebaut werden dürfen. Vorsicht ist auch geboten, wenn Tuning-Teile kombiniert werden sollen. Selbst dann, wenn sie mit einer ABE versehen sind, kann es in dem Fall wieder zu Sicherheitseinschränkungen kommen. Im Zweifel sollte hier immer ein Sachverständiger hinzugezogen werden.
Gutachterliche Abnahme
Andere Änderungen müssen einem Gutachter vorgeführt und gegebenenfalls in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Das betrifft beispielsweise Änderungen am Fahrwerk oder der Aerodynamik. Nach erfolgreicher Abnahme werden sie im Fahrzeugbrief eingetragen, die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug bleibt dem Fahrer auf diese Weise in jedem Fall erhalten.
Besondere Vorsicht sollte man auch beim Chiptuning walten lassen, bei dem man die Leistung des Motors erhöht. Dies kann zu vorzeitigem Verschleiß der Teile führen, außerdem erlischt die Herstellergarantie.
Versicherungsschutz bei Veränderungen
Die Versicherung sollte über jede bauliche Veränderung am Auto in Kenntnis gesetzt werden. Es ist zu prüfen, ob die Tuning-Maßnahme ein erhöhtes Sicherheitsrisiko bedeutet. Entsprechend wird dann die Versicherungsprämie angepasst. Darüber hinaus können Tuning-Teile bei rechtzeitiger Meldung auch mitversichert werden.
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22:31 31.07.2016
Hallo R+V Team,
Eintragungen werden nicht in den Fahrzeugbrief eingetragen, sondern werden lediglich in den ehemaligen Fahrzeugschein – jetzt Zulassungsbescheinigung Teil II – nachgetragen. Hierzu muss auch auf die Zulassungsstelle und das bezahlen.
Mfg Christian Sauer
10:22 21.11.2016
Liebe Frau Hochscheid,
Vielen Dank für den Artikel. Generell ist ja bei allen Änderungen am Auto wichtig, dass sie in Deutschland zugelassen sind. Wie im Artikel beschrieben sollte immer ein Sachverständiger hinzugezogen werden. Bauliche Änderung (z.B. Sportfahrwerke) sind da gesondert zu erwähnen, da meiner Meinung nach Profis wichtig sind um Sicherheit zu garantieren.
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